Seit 2023 ist eine institutionelle Reform der Schweizer Wettbewerbsbehörden im Gange. Eine dafür eingesetzte Expertenkommission ist zum Schluss gekommen, dass ein Systemwechsel nicht angezeigt sei, und hat kleinere Änderungen vorgeschlagen. Die vorliegende Studie gelangt zu einem anderen Ergebnis. Sie nimmt eine spezifisch strafprozessuale Perspektive ein und arbeitet heraus, dass das Kartellverfahren über Direktsanktionen sowohl gegenwärtig als auch nach dem Vorschlag der Expertenkommission den Anforderungen der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht genügt. Auf dieser Grundlage werden Reformvorschläge entwickelt.