Risiko & Recht
Risiko & Recht macht es sich zur Aufgabe, Rechtsfragen der modernen Risikogesellschaft zu analysieren. Berücksichtigung finden Entwicklungen in verschiedensten Gebieten, von denen Sicherheitsrisiken für Private, die öffentliche Ordnung, staatliche Einrichtungen und kritische Infrastrukturen ausgehen. Zu neuartigen Risiken führt zuvorderst der digitale Transformationsprozess und der damit verbundene Einsatz künstlicher Intelligenz; des Weiteren hat die Covid-Pandemie Risikopotentiale im Gesundheitssektor verdeutlicht und auch der Klimawandel zwingt zu umfassenderen Risikoüberlegungen; schliesslich geben gesellschaftliche Entwicklungen, u.a. Subkulturenbildung mit Gewaltpotential, Anlass zu rechtlichen Überlegungen. Risiko und Recht greift das breite und stets im Wandel befindliche Spektrum neuartiger Risikosituationen auf und beleuchtet mit Expertenbeiträgen die rechtlichen Herausforderungen unserer Zeit.
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Editorial
Sehr geehrte Damen und Herren
Die vorliegende Ausgabe 3/2025 der Risiko & Recht deckt ein breites Themenspektrum aktueller Sicherheitsfragen ab. Eingangs setzt sich der Historiker und Informations- und Dokumentationsspezialist Andrey Burnashev mit der Tradition von Neutralität und «guten Diensten» auseinander. Hierbei nimmt die Schweiz eine internationale Rolle als Vermittlerin ein. Der Autor analysiert dies anhand der beiden Missionen NNSC-Korea und UNTAG-Namibia.
Die Autorinnen und Autoren Tim Willmann, Elena Urech, Alain Brechbühl und Jonas Weber befassen sich mit dem Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeitende im Kontext von Fanarbeit im Fussball. Anhand eines Urteils des Amtsgerichts Karlsruhe werden die Problematik nachgezeichnet, eine Kontextualisierung des Berufsfelds erstellt, die rechtlichen Grundlagen dargelegt und schliesslich für eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts im Strafprozess argumentiert.
Lucien Müller befasst sich in seinem Beitrag mit der umstrittenen Frage, ob polizeiliche Vorermittlungen als Mittel zur Verdachtsbegründung eingesetzt werden dürfen.
Weiter analysiert Fabian Teichmann die Zunahme und Eskalation von Cyberangriffen auf Schweizer Unternehmen und Behörden in den Jahren 2023 bis 2025 und ordnet hierbei exemplarische Fälle sowohl technisch als auch juristisch ein.
Schliesslich setzt sich Patrice Martin Zumsteg im Rahmen einer Buchrezension mit der Dissertation von Roman Schuppli auseinander. Die besprochene Dissertation untersucht die bevölkerungsnahe Polizei(‑arbeit) im Gesamtkontext des Polizeirechts und zeigt auf, welche Aspekte davon in der Schweiz umsetzbar sind und welche Hindernisse ihrer Realisierung entgegenstehen.
Wir wünschen Ihnen, geschätzte Leserinnen und Leser, eine anregende Lektüre und erlauben uns noch auf die Möglichkeit eines Print-Abonnements hinzuweisen.
Tilmann Altwicker
Dirk Baier
Goran Seferovic
Franziska Sprecher
Stefan Vogel
Sven Zimmerlin
GRUNDLAGEN
Andrey Burnashev*
Die Schweizerische Eidgenossenschaft, die internationale Rolle als Vermittlerin und der Gedanke der Helvetia Mediatrix – Das Konzept der «Guten Dienste» und die Umsetzung durch die Schweiz nach 1945 und 1989
Die Schweiz hat eine lange Tradition von Neutralität und Guten Diensten. Diese nutzte sie, um den Wert eines Neutralen in der Welt hervorzuheben. Vor allem war sie bemüht, eine internationale Rolle als Vermittlerin einzunehmen. Dieser Artikel verdeutlicht dies anhand der beiden Missionen NNSC-Korea und UNTAG-Namibia. Mit diesen Missionen hat es die Schweiz erreicht, aus der Isolation nach den Zäsuren 1945 und 1989/90 auszubrechen und ihre Neutralität und Guten Dienste den neuen Anforderungen anzupassen.
Die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen erschweren jedoch die einheitliche Implementierung in den genannten Industrien. Insbesondere im Gesundheitswesen bleibt abzuwarten, wie dieses Konzept langfristig und nachhaltig auf nationaler Ebene umgesetzt werden kann.
Angesichts der Notwendigkeit, Risiko und Recht in Einklang zu bringen, gibt es aus Sicht des Verfassers kaum Alternativen zu einer konsequenten Auseinandersetzung mit den damit verbundenen Herausforderungen. Nur durch ein aktives Engagement in diesem Spannungsfeld kann eine Zukunft gestaltet werden, die sowohl das Risiko minimiert als auch die Sicherheit nachhaltig steigert.
* Andrey Burnashev, M.A., ist Historiker und Informations- und Dokumentationsspezialist in der Bibliothek der Universität St. Gallen. Er verfasste zu diesem Thema seine Masterarbeit an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg (DE) bei Frau Prof. Dr. Sabine Freitag sowie Frau Dr. Heléna Tóth.
Tim Willmann, Elena Urech, Alain Brechbühl, Jonas Weber*
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeitende im Kontext von Fanarbeit im Fussball
Für die Tätigkeit von Sozialarbeitenden, insbesondere im Kontext von Fussballfans, ist ein gefestigtes Vertrauensverhältnis zur Klientel eine elementare Grundlage. Da weder in Deutschland noch in der Schweiz ein ausreichendes Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeitende besteht, wird dieses Vertrauensverhältnis durch eine Aussagepflicht in Strafverfahren gegen Fans gefährdet. Im vorliegenden Artikel wird anhand eines Urteils des Amtsgerichts Karlsruhe die Problematik nachgezeichnet, eine Kontextualisierung des Berufsfelds erstellt, die rechtlichen Grundlagen dargelegt und für eine Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts im Strafprozess argumentiert.
* Tim Willmann (MLaw), wissenschaftlicher Assistent und Doktorand, Elena Urech (M.A. in Sozialwissenschaften), wissenschaftliche Assistentin, Dr. Alain Brechbühl, Projektverantwortlicher der Forschungsstelle «Gewalt bei Sportveranstaltungen», Prof. Dr. Jonas Weber, Professor für Strafrecht und Kriminologie und Leiter der Forschungsstelle «Gewalt bei Sportveranstaltungen», alle am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern.
POLIZEI & MILITÄR
Lucien Müller*
Polizeiliche Vorermittlungen als Mittel zur Verdachtsbegründung?
Polizeiliche Vorermittlungen werfen rechtsstaatlich heikle Fragen auf. Umstritten ist insbesondere, ob sie auch zur Verdachtsbegründung eingesetzt werden dürfen. Repressiv orientierte Vorermittlungen haben dann einen legitimen Anwendungsbereich, wenn mit nicht besonders grundrechtsintensiven Mitteln ein bloss möglicher Anfangsverdacht abgeklärt werden soll. Im Übrigen müssen Vorermittlungen auf die Verhinderung künftiger Delikte gerichtet sein. Mit (verdachtsbegründenden) Vorermittlungen die Grundlage für die Strafverfolgung zu schaffen, kann (in engen Grenzen) höchstens dann als zulässig erachtet werden, wenn mit der strafrechtlichen Repression auf die Begehung künftiger Delikte eingewirkt werden soll und kann (z.B. durch die «Zerschlagung» krimineller Organisationen). Das schliesst aber nicht aus, dass die Polizei zwecks Erkennung von (anhaltenden) Gefahren oder bereits eingetretenen Störungen Informationen über möglicherweise bereits begangene Delikte beschaffen darf.
* PD Dr. iur. Lucien Müller, Rechtsanwalt, Dozent an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Lehrbeauftragter an den Universitäten Luzern und St. Gallen.
TECHNIK & INFRASTRUKTUR
Fabian Teichmann*
Cyberangriffe auf Schweizer Unternehmen und Behörden 2023–2025
Der Beitrag analysiert die Zunahme und Eskalation von Cyberangriffen auf Schweizer Unternehmen und Behörden in den Jahren 2023 bis 2025 und ordnet exemplarische Fälle technisch sowie juristisch ein. Im Zentrum stehen Angriffe mit erheblichen Auswirkungen auf öffentliche Verwaltungen, Medienhäuser und privatwirtschaftliche Akteure, darunter Xplain, das Erziehungsdepartement Basel-Stadt, die NZZ, BERNINA sowie die Gemeinde Saxon. Erörtert werden insbesondere Ransomware-Angriffe, Datenexfiltration, DDoS-Attacken durch Hacktivisten und Lieferkettenrisiken. Die Einführung der Meldepflicht für kritische Infrastrukturen per 1. April 2025 sowie die Errichtung des Bundesamtes für Cybersicherheit (BACS) markieren regulatorische Meilensteine zur Stärkung der nationalen Cybersicherheit. Eine systematische Auswertung der Vorfälle zeigt wiederkehrende Schwachstellen in den Bereichen IT-Security, Auftragskontrolle, organisatorische Resilienz und rechtliche Verantwortlichkeit. Abschliessend formuliert der Beitrag praxisnahe Empfehlungen für Behörden und Unternehmen zur Prävention, Reaktion und langfristigen Compliance im Umgang mit Cyberbedrohungen. Der Beitrag plädiert für einen koordinierten, ganzheitlichen Ansatz, der technische, rechtliche und strategische Massnahmen miteinander verzahnt und die internationale Zusammenarbeit in den Fokus rückt.
* RA Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann, LL.M. (London), MBA (Oxford) ist Managing Partner der Teichmann International (Schweiz) AG sowie Präsident des Verwaltungsrats der Teichmann International (IT Solutions) AG. Er hat u.a. einen Master in Information Management Systems an der Harvard University und beschäftigt sich vorwiegend mit Cyberkriminalität. Fabian Teichmann hat Lehraufträge an den Universitäten Kassel, Trier und zu Köln sowie an der International Anti-Corruption Academy in Wien.
BUCHREZENSION
Patrice Martin Zumsteg*
Die bevölkerungsnahe Polizei(-arbeit) und ihre Grenzen – Rezension der Dissertationsschrift von Roman Schuppli
Die Bevölkerungsnähe einer Polizei wird gerne betont, ohne dass rechtlich konkretisiert ist, was genau damit gemeint ist. Die vorliegend besprochene Dissertation untersucht die bevölkerungsnahe Polizei(‑arbeit) im Gesamtkontext des Polizeirechts und zeigt auf, welche Aspekte davon in der Schweiz umsetzbar sind und welche Hindernisse ihrer Realisierung entgegenstehen.
* Dr. iur. Patrice Martin Zumsteg ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent für Staatsund Verwaltungsrecht an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur. Er leitet dort den Kompetenzbereich Sicherheits- und Innovationsrecht. Überdies ist er als Rechtsanwalt bei AAK Anwälte und Konsulenten AG, Zürich, tätig.