EuZ – Zeitschrift für Europarecht – Ausgabe 10 / 2025

Über die EuZ

Die EuZ – Zeitschrift für Europarecht berichtet über die jüngsten Entwicklungen im Recht der EU sowie über die Beziehungen der Schweiz zur EU. Im Rahmen wissenschaftlicher Beiträge analysieren renommierte Experten aktuelle Rechtsfragen in allen wirtschaftsrelevanten Bereichen des EU-Rechts. Daneben informieren kurze Beiträge über neue Gesetzesvorhaben, sonstige Vorstösse der EU-Institutionen sowie Urteile des EuGH.
Die EuZ erscheint zehnmal jährlich als Open Access-eJournal. Die wissenschaftlichen Beiträge werden zudem am Ende jeden Jahres in Gestalt eines Jahrbuchs zusammengefasst und sind in dieser Form als eBook sowie als Print on demand-Publikation erhältlich. 

Leitartikel

Christian Bracher*

Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen – Eine Übersicht zur Funktionsweise des Berne Financial Services Agreement (BFSA)

Am 1. Januar 2026 tritt das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich in Kraft. Damit wird die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit für Finanzdienstleister zwischen den beiden Ländern ermöglicht bzw. erleichtert.

Dieser Beitrag geht insbesondere auf die Funktionsweise dieses einzigartigen Abkommens ein. Er zeigt auf, welche Mechanismen zur Anwendung gelangen (insbes. die sog. Freistellung/deference), um in einem hoch regulierten Wirtschaftssektor einen auf bilateraler und staatsvertraglicher Grundlage basierenden gegenseitigen Marktzugang zu schaffen, ohne dass dabei die landesspezifischen Schutzziele der Finanzmarktregulierung kompromittiert werden.

* Christian Bracher, Rechtsanwalt, bis August 2025 Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF (davor Goldman Sachs, FINMA, UBS), führte als head des Schweizer central teams die technischen Verhandlungen der Schweiz mit dem Vereinigten Königreich über das Berne Financial Services Agreement.

Aktuelle Entwicklungen im Europarecht

Allgemeines und Institutionelles

Herbstpaket des Europäischen Semesters 2026

Die Kommission hat das Herbstpaket zum Europäischen Semester 2026 vorgestellt und setzt damit wirtschafts- und beschäftigungspolitische Prioritäten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Angesichts geopolitischer Spannungen ruft sie zu koordinierten Massnahmen zur Stärkung von Produktivität, Innovation und Investitionen auf. Dieses Paket baut auf der Herbstprognose 2025 auf, aus der hervorgeht, dass die EU-Wirtschaft nach wie vor widerstandsfähig ist und ein moderates Wachstum verzeichnet, das hauptsächlich von einer robusten Inlandsnachfrage und robusten Investitionen, einem soliden Arbeitsmarkt und einer nachlassenden Inflation getragen wird. Gleichzeitig ist die EU mit mehreren strategischen Schwachstellen konfrontiert und steht weiterhin vor strukturellen Herausforderungen, darunter geringe Produktivität, demografischer Druck und steigende Anforderungen an die öffentlichen Finanzen im Zusammenhang mit der Verteidigung und dem Übergang zu einer dekarbonisierten und digitalen Wirtschaft. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Aufrechterhaltung solider öffentlicher Finanzen werden daher von entscheidender Bedeutung sein, um das Wachstumspotenzial Europas zu erschliessen und die Stabilität zu gewährleisten. Im Rahmen dieses Semesterpakets hat die Kommission die Einhaltung des haushaltspolitischen Rahmens der EU durch alle Mitgliedstaaten bewertet und Leitlinien bereitgestellt, um sicherzustellen, dass ihre Haushaltspolitik im Jahr 2026 mit den einschlägigen Empfehlungen des Rates in Einklang steht.

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Europäischer Demokratieschild

Die Europäische Kommission hat am 12. November 2025 einen sogenannten „Demokratieschild“ und eine Strategie für die Zivilgesellschaft vorgelegt. Der Demokratieschild enthält konkrete Massnahmen, um starke und widerstandsfähige Demokratien in der gesamten EU zu stärken, zu schützen und zu fördern. Das betrifft im Wesentlichen drei Bereiche, und zwar Integrität des Informationsraums, Stärkung der Institutionen, faire und freie Wahlen sowie freie und unabhängige Medien sowie gesellschaftliche Resilienz und Engagements der Bürgerinnen und Bürger. Die besagte Strategie soll zivilgesellschaftliche Organisationen besser schützen und unterstützen, unter anderem über eine neue Plattform für einen Austausch über Schutz und Förderung der Werte der EU, ein Online-Wissenszentrum für einen leichteren Zugang zu bestehenden Projekten und Instrumenten sowie eine nachhaltige und transparente Finanzierung.

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Neue Bürgerinitiativen

Die Europäische Kommission hat zwei neue Europäische Bürgerinitiativen registriert. Die erste Initiative verlangt die vollständige Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel, die zweite Initiative „EU Stars on my passport“ fordert die Kommission auf, eine zusätzliche Option zur Gestaltung von EU-Reisepässen zu schaffen. Beide Bürgerinitiativen erfüllen die formalen Voraussetzungen für eine Zulassung, eine inhaltliche Prüfung hat die Kommission damit noch nicht vorgenommen. Nach der erfolgten Registrierung am 25. November 2025 haben die Organisatorinnen und Organisatoren der Bürgerinitiativen nun sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen.  Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission darauf reagieren. Sie entscheidet dann, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

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Aussen- und Sicherheitspolitik

Friedensplan für die Ukraine

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 26. November 2025 vor dem Europäischen Parlament den Standpunkt der EU zum vorgeschlagenen Plan und zum Einsatz der EU für einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine bekräftigt. Die Ukraine dürfe keinen Beschränkungen bei den Streitkräften unterliegen und brauche robuste, langfristige und glaubwürdige Sicherheitsgarantien. Es könne keine einseitige Aufteilung einer souveränen europäischen Nation geben, Grenzen könnten nicht mit Gewalt verschoben werden. Die Präsidentin betonte auch, dass die Zukunft der Ukraine in der Europäischen Union liege. Indes werde nichts über die Ukraine ohne die Ukraine entschieden.

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Partnerschaftsabkommen EU/Südafrika

Die EU und Südafrika haben eine neue Partnerschaft für sauberen Handel und Investitionen sowie ein Abkommen zu nachhaltigen Wertschöpfungsketten für Mineralien und Metalle geschlossen. Die Initiativen sollen widerstandsfähige Lieferketten stärken, strategische Industrien fördern und Investitionen in grünen Wasserstoff und kritische Rohstoffe beschleunigen. Mit der Clean Trade and Investment Partnership entsteht das erste Abkommen seiner Art, das die Förderung von Handel und Investitionen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen mit der Unterstützung von Dekarbonisierung und sauberen Lieferketten verbindet. Im Rahmen von Global Gateway werden zudem umfangreiche Finanzierungsprojekte lanciert, darunter Investitionen in grünen Wasserstoff, Infrastrukturmodernisierung und die Ausweitung der Impfstoffproduktion.

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Beziehungen Schweiz–EU

Anschluss an Horizon Europe und weitere Programme

Die Schweiz und die Europäische Union haben am 10. November 2025 ein Abkommen über die Beteiligung der Schweiz am Programm „Horizon Europa“, am Programm „Digitales Europa“ und am Programm „Euratom Research & Training (R&T)“ unterzeichnet. Das Abkommen über diese Programme stellt Schweizer Forschende und Organisationen auf die gleiche Stufe wie diejenigen der EU-Mitgliedstaaten: Sie können Konsortien leiten, direkte EU-Mittel erhalten und Zugang zu allen thematischen Säulen und Instrumenten der Programme erhalten. Es eröffnet neue Kapazitäten für die Bündelung von Talenten, Forschungsinfrastrukturen und industriellen Fähigkeiten über Grenzen hinweg, um Fortschritte bei Klimalösungen, digitalem Wandel, fortschrittlicher Fertigung, Gesundheitsinnovation und Energiesicherheit zu beschleunigen. Die Europäische Kommission betont, dass dieser Schritt Europas Position als globales Zentrum für hochwirksame wissenschaftliche und technologische Entwicklung stärkt.

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Ventilklausel gegenüber Kroatien

An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat einen Grundsatzentscheid zur Ventilklausel gegenüber Kroatien gefällt. Sollte die Zuwanderung kroatischer Arbeitskräfte bis zum 31. Dezember 2025 einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, wird er die Ventilklausel einseitig anwenden. Für die Einreise arbeitswilliger Kroatinnen und Kroaten in die Schweiz könnten damit ab 2026 wieder Kontingente gelten.

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Kommunikation und Medien

Vereinfachung der Digitalgesetzgebung

Die Europäische Kommission hat am 19. November 2025 ein Paket mit Vorschlägen zur Vereinfachung der Digitalgesetzgebung vorgelegt. Das Paket umfasst einen sogenannten „Omnibus“, mit dem die Vorschriften für künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und Daten gestrafft werden, des Weiteren eine Strategie für eine Datenunion zur Erschliessung hochwertiger Daten für KI sowie schliesslich die Einführung von European Business Wallets, dank derer Unternehmen mithilfe einer einzigen digitalen Identität weniger Verwaltungsaufwand haben sollen und leichter grenzüberschreitend tätig sein können. Die Kommission schlägt im Einzelnen vor, den Beginn der Anwendung der Vorschriften für Hoch- und Hochrisiko-KI-Systeme mit der Verfügbarkeit von Unterstützungsinstrumenten, einschliesslich der erforderlichen Standards, zu verknüpfen. Weitere Änderungen der KI-Verordnung verfolgen das Ziel, Dokumentationspflichten für kleinere Unternehmen abzubauen, Compliance-Massnahmen auszuweiten und die Befugnisse des Büros für künstliche Intelligenz auszudehnen, um so für einheitliche Governance zu sorgen.

Das Reformpaket schlägt auch einen Single-Entry-Punkt vor, mit dem Unternehmen alle Verpflichtungen zur Meldung von Sicherheitsvorfällen erfüllen können. Die vorgeschlagenen Business Wallets sollen europäischen Unternehmen ein digitales Instrument bieten, das es ihnen ermöglicht, Vorgänge zu digitalisieren, die in vielen Fällen derzeit noch persönlich umgesetzt werden müssen. Unternehmen wären in der Lage, Dokumente digital zu signieren, mit Zeitstempeln und -siegeln zu versehen, sie sicher zu erstellen, speichern und auszutauschen und auf sicherem Weg mit anderen Unternehmen oder öffentlichen Verwaltungen in ihrem eigenen und den übrigen 26 Mitgliedstaaten zu kommunizieren.

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Meldung von Verstössen gegen AI-Act

Die Europäische Kommission hat eine Webseite zur vertraulichen Meldung von Verstössen gegen die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz aufgeschaltet. Die Webseite soll Privatpersonen einen sicheren und vertraulichen Kanal bieten, um mutmassliche Verstösse direkt beim Europäischen Büro für künstliche Intelligenz zu platzieren. Whistleblower werden über den Status ihrer Meldung auf dem Laufenden gehalten und können zusätzliche Fragen an das KI-Büro richten, ohne ihre Anonymität zu gefährden. Zertifizierte Verschlüsselungsmechanismen sollen ein hohes Mass an Vertraulichkeit und Datenschutz bieten.

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Überprüfung der Digitalisierungsziele Europas

Die EU-Kommission will die Ziele und Vorgaben für die Digitale Dekade 2030 überprüfen und hat dazu eine Sondierung gestartet. Die Digitale Dekade umfasst Digitalziele und -vorgaben für 2030 in vier Zielbereichen, nämlich digitale Infrastruktur, Digitalisierung der Unternehmen, digitale Kompetenzen und Digitalisierung der öffentlichen Dienste. In jährlichen Berichten zeigt die Kommission, wie die EU bei der digitalen Transformation voranschreitet und welche Erfolge und Defizite es gibt. Die Kommission muss das Programm der Digitalen Dekade aus dem Jahr 2022 bis zum 30. Juni 2026 überprüfen und kann Änderungen vorschlagen. Sie wird beurteilen, ob das Programm und seine Umsetzung angesichts der technischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen und der Entwicklung der Prioritäten der EU geändert werden müssen. Beiträge können bis zum 23. Dezember 2025 eingereicht werden.

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Kultur

Kulturkompass für Europa

Die Europäische Kommission hat am 12. November 2025 ihre Vision einer lebendigen und integrierten europäischen Kulturlandschaft, den Kulturkompass für Europa, vorgestellt. Dieser Kulturkompass soll sicherstellen, dass Kultur eine zentrale Rolle bei der Förderung der europäischen Identität, der Würdigung der Vielfalt und der Förderung von Exzellenz spielt. Im Fokus stehe bei der Umsetzung die Stärkung der europäischen Werte, der Rückgriff auf das kulturelle Erbe Europas sowie der Einsatz für internationale Kulturbeziehungen und Partnerschaften. Ein neuer Bericht über den Stand der Kultur in der EU soll die Fortschritte im kulturellen und kreativen Ökosystem verfolgen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der künstlerischen Freiheit liegt. Darüber hinaus will die Kommission mehrere neue Initiativen auf den Weg bringen. Dazu zählen eine neue EU-Künstlercharta für faire Arbeitsbedingungen für Künstler und Kulturschaffende, ein Europäischer Preis für darstellende Künste und ein Dialog zwischen den Akteuren im Kulturbereich.

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Personenfreizügigkeit

Umsetzung des Asyl- und Migrationspakets

Die Europäische Kommission hat weitere Schritte zur Umsetzung des Asyl- und Migrationspakets eingeleitet. Mit einem Bericht gibt die Kommission einen umfassenden Überblick über die Asyl- und Migrationssituation in der EU und zeigt mögliche Trends und Entwicklungen für das kommende Jahr auf. Ausweislich des Berichts hat sich die Lage im Berichtszeitraum von Juli 2024 bis Juli 2025 weiter verbessert. Die Zahl der illegalen Grenzübertritte sei um 35 Prozent zurückgegangen. Herausfordernd seien weiter die irregulären Einreisen und unerlaubten Bewegungen innerhalb der EU, die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine, die Nutzung von Migration als Waffe durch Russland und Belarus sowie die Zusammenarbeit bei der Rückführung und Rückübernahme. Die Europäische Kommission hat zudem einen Plan für die kommenden beiden Jahre vorgelegt, der den EU-Mitgliedstaaten einen Rahmen für die Aufnahme schutzbedürftiger Personen gibt. Auf der Grundlage freiwilliger Beiträge der Mitgliedstaaten werden Neuansiedlungen und die Aufnahme aus humanitären Gründen dargelegt, der Schwerpunkt liegt dabei auf den wichtigsten Migrationsrouten. Des Weiteren schlägt die Kommission einen Solidaritätspool vor. Der Solidaritätspool soll den Bedürfnissen der unter Migrationsdruck stehenden Mitgliedstaaten dienen. Im Einklang mit den Bestimmungen des Migrationspakts ist der Text dieses Vorschlags nicht öffentlich.

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Schärfere Visumvorschriften für russische Staatsangehörige

Per sofort erhalten russische Staatsangehörige keine Visa für die mehrfache Einreise in die EU, sondern nur noch Visa, die für eine einmalige Einreise gültig sind. Die Europäische Kommission hat nach einer gemeinsamen Bewertung und der Zustimmung der Mitgliedstaaten entsprechende strengere Vorschriften erlassen. Dies wird zu einer häufigeren Prüfung der Antragstellenden führen und potenzielle Sicherheitsrisiken mindern. Die Entscheidung wurde angesichts der erhöhten Sicherheitsrisiken getroffen, die sich aus dem ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ergeben. Dazu gehören der Einsatz von Migration als Waffe, Sabotageakte und potenzieller Visums-Missbrauch.

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Steuerrecht

Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs

Die Europäische Kommission hat am 14. November 2025 zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), dem Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und den Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Der Vorschlag sieht vor, dass die EUStA und das OLAF sofortigen Zugang zu MwSt.-Daten erhalten, um eine rasche, EU-weite Bewertung von Betrugsermittlungen zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen direkte Kommunikationskanäle zwischen der EUStA, dem OLAF und Eurofisc, dem europäischen Netz von Beamten der Mitgliedstaaten, geschaffen werden, um die Möglichkeiten zur Koordinierung grenzüberschreitender Untersuchungen und zum Austausch kritischer Erkenntnisse in Echtzeit zu verbessern. Durch diese Massnahme soll neben der Eindämmung des Steuerbetrugs auch ein faires und gerechtes Geschäftsumfeld in der gesamten EU gefördert werden.

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Umwelt

Neue Bioökonomie-Strategie

Mit einer neuen Bioökonomie-Strategie will die Europäische Kommission die Nutzung erneuerbarer biologischer Ressourcen in verschiedenen Wirtschaftssektoren stärken. Durch ein vermehrter Einsatz von Materialien und Produkten, die nicht aus kritischen Rohstoffen bestehen, soll die Entwicklung einer kreislauforientierten und dekarbonisierten Wirtschaft unterstützt und die Abhängigkeit Europas von fossilen Importen verringert werden. Die Kommission kündigt eine Vereinfachung des einschlägigen Rechtsrahmens an, um zirkuläre und nachhaltige Geschäftsmodelle zu fördern und gleichzeitig die Sicherheitsstandards der EU zu wahren. Schnellere, klarere und einfachere Zulassungsverfahren für innovative Lösungen sollen Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, dabei unterstützen, sich in Europa zu entwickeln und zu wachsen. Zudem will die Kommission sicherstellen, dass bestehende und zukünftige EU-Finanzierungen in biobasierte Technologien fliessen. Dies soll Innovationen und Investitionen in nachhaltige biobasierte Lösungen fördern, und zwar vom Pilotstadium bis zur breiten Anwendung.

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Verkehr

Neue Vorschriften für Führerscheine und Fahrverbote

Am 25. November 2025 sind neue Vorschriften für Führerscheine und die gegenseitige Anerkennung von Fahrverboten in Kraft getreten. Ziel ist es, die Zahl der Unfälle auf EU-Strassen und den Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden zu verringern. Die neuen Vorschriften umfassen unter anderem die Einführung einer EU-weiten Regelung für begleitetes Fahren für 17-jährige Fahrer und eine EU-weite Probezeit für Fahranfänger. Die gegenseitige Anerkennung von Fahrverboten soll sicherstellen, dass Fahrer, die schwere Verstösse begehen, mit Konsequenzen rechnen müssen, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder ausserhalb ihres Heimatlandes gefahren sind. Darüber hinaus führt die EU digitale EU-Führerscheine ein, die auf Mobiltelefonen oder anderen digitalen Geräten abgerufen und in der gesamten EU verwendet werden können. Die neuen Rechtsvorschriften werden nach ihrer Umsetzung in nationales Recht in vier Jahren in den Mitgliedstaaten anwendbar sein.

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Neue Pläne für Hochgeschwindigkeitszüge

In vier statt sieben Stunden von Berlin nach Kopenhagen – das ist eines der Ziele des neuen Aktionsplans für den Hochgeschwindigkeits-Schienenverkehr, den die EU-Kommission am 5. November 2025 vorgelegt hat. Bis 2040 soll ein schnelleres, interoperableres und besser vernetztes europäisches Netz geschaffen werden. Zeitgleich hat die Kommission einen weiteren Plan für den Verkehrssektor vorgelegt, der Investitionen in erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe, insbesondere im Luft- und Schiffsverkehr, fördern soll.

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