
Über die EuZ
Leitartikel
Fabio Andreotti, Joshua R. Taucher*
Marktmissbrauch im Kryptomarkt: Eine Einordnung nach MiCAR und Schweizer Finanzmarktrecht
Der Beitrag untersucht Formen des Marktmissbrauchs im Kryptomarkt und vergleicht vor diesem Hintergrund die neue europäische Regulierung in der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) mit den aktuellen Schweizer Marktmissbrauchsregeln im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Neben den verbreiteten marktmissbräuchlichen Verhaltensweisen wird dabei auch ein besonderes Augenmerk auf das Blockchain-spezifische Phänomen des Maximal Extractable Value (MEV) gelegt. Gestützt auf die gemachten Erkenntnisse werden im Rahmen eines Ausblicks mögliche Anpassungen des Schweizer Marktmissbrauchsrechts de lege ferenda vorgeschlagen. Der Kryptomarkt unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht vom traditionellen Finanzmarkt: erhöhte Volatilität, die grosse Bedeutung sozialer Medien, die hohe Beteiligung von Retail-Anlegern und der inhärente transnationale Charakter. Der zu beobachtende Marktmissbrauch, wie namentlich Insidergeschäfte und Kursmanipulation sowie damit verbundene operationelle und Kontrolldefizite, erinnert dennoch in vielen Aspekten an Praktiken im klassischen Wertpapiermarkt.
Das Marktmissbrauchsregime der MiCAR orientiert sich an der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) im Bereich der Finanzinstrumente. Es umfasst Bestimmungen zum Umgang mit Insiderinformationen und zur Marktmanipulation. Zudem bestehen Organisations- und Meldepflichten für Personen, die beruflich Geschäfte in Kryptowerten ausführen. Die MiCAR geht jedoch über die MAR hinaus, indem sie neu auch Kryptowerte ohne Kapitalmarktbezug erfasst.
Die Schweiz kennt Marktmissbrauchsregeln nur für Effekten und daraus abgeleitete Derivate. Kryptowerte fallen nur insoweit darunter, als sie Effekten darstellen und in der Schweiz an einem Handelsplatz oder DLT-Handelssystem zum Handel zugelassen sind. Für prudenziell beaufsichtigte Institute wendet die FINMA die FinfraG-Marktverhaltensregeln sinngemäss auch auf weitere Märkte, wie z.B. den Kryptomarkt, an. Diese aufsichtsrechtliche Ausdehnung adressiert gewisse missbräuchliche Verhaltensweisen im Kryptomarkt, doch verbleiben Lücken.
Aus Sicht der Autoren sollte die Schweiz mittelfristig ein eigenes, auf Kryptowerte zugeschnittenes Marktverhaltensregime entwickeln, um Marktintegrität und Anlegerschutz zu gewährleisten, ohne dabei der Überregulierung zu verfallen. Eine sinnvolle und verhältnismässige Erweiterung der bestehenden Marktmissbrauchsregeln auf Kryptowerte, soweit ihnen ein Finanzierungs- oder Anlagezweck zukommt, wird darum als sinnvoll erachtet.
* Fabio Andreotti ist Head Legal und Deputy General Counsel der Bitcoin Suisse AG, einer auf Kryptodienstleistungen spezialisierten Gesellschaft mit Sitz in Zug. Davor war er für Rechts- und Compliance-Themen bei der RealUnit Schweiz AG verantwortlich, einer börsenkotierten Investmentgesellschaft mit tokenisierten Beteiligungsrechten. Fabio Andreotti hat an der Universität Zürich im Bereich dezentraler Handelsplattformen doktoriert.
Joshua R. Taucher ist Senior Legal Counsel bei der Sygnum Bank AG, einer auf digitale Vermögenswerte spezialisierten Schweizer Bank. Davor war Joshua R. Taucher als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei in Zürich im Bereich des Banken- und Finanzmarktrechts tätig. Vor dieser Tätigkeit absolvierte er ein LL.M.-Programm an der Bond University (Australien) und verfasste eine Dissertation im Bereich des Aktien- und Finanzmarktrechts an der Universität St. Gallen.
Aktuelle Entwicklungen im Europarecht
Allgemeines und Institutionelles
EU-Haushalt 2028–2034
Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2025 ihren Vorschlag für einen ehrgeizigen und dynamischen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgelegt, der sich auf knapp 2 Billionen EUR (bzw. 1,26 % des durchschnittlichen Bruttonationaleinkommens der EU zwischen 2028 und 2034) beläuft. Zu den zentralen Merkmalen des neuen MFR zählen die Einräumung von mehr Flexibilität, sodass Europa in der Lage ist, rascher zu handeln und zu reagieren, wenn sich die Umstände unvermittelt ändern oder neue politische Prioritäten angegangen werden müssen. Einfachere, stärker gestraffte und harmonisierte EU-Finanzierungsprogramme sollen gewährleisten, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen leichter Finanzierungsmöglichkeiten finden und nutzen können. Ein auf die Bedürfnisse vor Ort zugeschnittener Haushalt mit nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen auf der Grundlage von Investitionen und Reformen soll eine schnellere und flexiblere Unterstützung für mehr wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der gesamten Union gewährleisten. Ein verstärktes Programm Erasmus+ wird das Rückgrat der Union der Kompetenzen bilden. Mobilität, Solidarität und Inklusivität im Bildungsbereich werden weiter im Mittelpunkt des Programms stehen. Ein neuer Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit mit einem Volumen von 409 Mrd. EUR soll in strategische Technologien investieren, die dem gesamten Binnenmarkt zugutekommen.
Gemeinsame Erklärung zur Situation in Gaza
Im Namen der Mitgliedstaaten nahm die Europäische Kommission am 12. August 2025 zur Situation in Gaza Stellung. Das humanitäre Leid in Gaza habe ein unvorstellbares Ausmass erreicht und Hunger breite sich aus, weshalb sofortiges Handeln notwendig sei. Die Kommission betonte, dass restriktive neue Registrierungsauflagen internationalen NGOs den Abzug aus den besetzten palästinensischen Gebieten aufzwingen könnten, was die Lage weiter verschärfen würde. Die Kommission forderte die israelische Regierung auf, Hilfslieferungen internationaler NGOs zu genehmigen und deren Arbeit nicht zu behindern. Sie unterstrich, dass unverzügliche und dauerhafte Massnahmen nötig seien, um sicheren und umfassenden Zugang für die UNO und humanitäre Partner zu ermöglichen und alle Übergänge für Hilfsgüter zu öffnen. Zudem wies sie darauf hin, dass der Einsatz tödlicher Gewalt an Verteilungsorten unzulässig sei und Zivilisten wie auch Helfer geschützt werden müssten. Schliesslich äusserte sie Dank an die USA, Katar und Ägypten für deren Bemühungen um einen Waffenstillstand, die Freilassung von Geiseln und die ungehinderte Einfuhr von Hilfe über Landwege.
Aussen- und Sicherheitspolitik
EU verabschiedet 18. Sanktionspaket gegen Russland
Der Rat hat am 18. August 2025 das 18. Sanktionspaket gegen Russland angenommen. Das Paket zielt darauf ab, den Druck auf das Land weiter zu erhöhen, um dauerhaften Frieden für die Ukraine zu erreichen. Die neuen Massnahmen konzentrieren sich auf fünf Ziele: die Energieeinnahmen Russlands zu drosseln, den russischen Bankensektor zu treffen, den militärisch-industriellen Komplex Russlands weiter zu schwächen, die Massnahmen zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken zu verstärken und Russland für seine Verbrechen gegen ukrainische Kinder und das ukrainische Kulturerbe zur Rechenschaft zu ziehen. Mit diesem Paket steigt die Zahl der in die Sanktionsliste aufgenommenen Schiffe der russischen Schattenflotte auf insgesamt 444, und die Zahl der gelisteten Einzelpersonen auf über 2500. Das Paket umfasst auch neue Sanktionen gegen Belarus.
Gesundheit
Schutz von Arbeitnehmern vor Chemikalien
Die Europäische Kommission hat einen verstärkten Schutz der Arbeitnehmer vor gefährlichen Chemikalien vorgeschlagen. Es wird erwartet, dass dies in den nächsten 40 Jahren etwa 1’700 Lungenkrebsfälle und 19’000 andere Krankheiten, einschliesslich restriktiver Lungenerkrankungen und Schäden an Leber und Nieren, verhindern wird. Bei der sechsten Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD) empfiehlt die Kommission die Festlegung von Expositionsgrenzwerten für Kobalt und anorganische Kobaltverbindungen, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und 1,4-Dioxan. Die vorgesehene Überarbeitung der CMRD spiegelt laut Kommission die neuesten wissenschaftlichen Daten und den Nutzen der Beiträge des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wider. Neben der Festlegung dieser Expositionsgrenzwerte schlägt die Kommission „Anmerkungen“ vor, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine mögliche Exposition durch die Haut oder andere Mittel aufmerksam machen und angeben, wann zusätzliche Schutzmassnahmen erforderlich sind.
Handel
EU/USA: Gemeinsame Erklärung zu transatlantischem Handel
Die EU und die USA haben eine gemeinsame Erklärung zur Schaffung eines Rahmens für fairen, ausgewogenen und für beide Seiten vorteilhaften transatlantischen Handel und transatlantische Investitionen abgegeben. In der Gemeinsamen Erklärung wird die Verpflichtung beider Seiten dargelegt, auf die Wiederherstellung der Stabilität und Vorhersehbarkeit des Handels und der Investitionen zwischen der EU und den USA zum Nutzen der Unternehmen und der Bürgerinnen und Bürger hinzuarbeiten. Die neue US-Zollregelung gegenüber der EU wird im Einzelnen dargelegt, mit einem, allumfassenden Höchstzollsatz von 15 % für die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren, einschliesslich strategischer Sektoren wie Pkw, Arzneimittel, Halbleiter und Bauholz. Sektoren, für die bereits Meistbegünstigungszölle von 15 % oder mehr gelten, unterliegen keinen zusätzlichen Zöllen. In Bezug auf Autos und Autoteile wird die US-Zollobergrenze von 15 % gleichzeitig mit der Einleitung von Verfahren zur Zollsenkung gegenüber US-Produkten durch die EU gelten. Darüber hinaus wird ab dem 1. September für eine Reihe von Warengruppen eine Sonderregelung gelten, für die nur Meistbegünstigungstarife angewendet werden. Dazu gehören nicht verfügbare natürliche Ressourcen (wie Kork), alle Flugzeug- und Flugzeugteile, Generika und deren Inhaltsstoffe sowie chemische Ausgangsstoffe.
Vertiefung der Handelsbeziehungen EU/Moldau
Die EU und Moldau haben sich darauf geeinigt, die Handelsbedingungen der vertieften und umfassenden Freihandelszone EU-Moldau zu intensivieren. Für die meisten Ausfuhren Moldaus gilt zwar bereits im Rahmen des bestehenden Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau ein zollfreier Zugang zum Unionsmarkt, die überarbeiteten Bedingungen eröffnen jedoch beiden Seiten zusätzliche Möglichkeiten, wobei gleichzeitig auch die Empfindlichkeit bestimmter Agrarsektoren berücksichtigt wird. Die EU hat zugestimmt, den Zugang für die noch nicht liberalisierten moldauischen Agrarausfuhren (u.a. Pflaumen, Äpfel, Kirschen) zu verbessern. Die Republik Moldau hat sich ihrerseits bereit erklärt, den Zugang für bestimmte Agrarausfuhren aus der EU u.a. Schweinefleisch, Geflügel) zu verbessern. Der neue Marktzugang für moldauische Erzeugnisse hängt von der schrittweisen Angleichung Moldaus an die einschlägigen Produktionsstandards der EU ab, etwa im Hinblick auf den Einsatz von Pestiziden. Dieser Ansatz entspricht dem Kerngedanken des EU-Beitritts der Republik Moldau und der Übernahme des EU-Besitzstands. Beide Seiten werden die Möglichkeit haben, einen Schutzmechanismus zu aktivieren. Die Einigung erfolgte im Nachgang des Gipfeltreffens EU-Moldau in Chsinau vom 4. Juli 2025, im Rahmen dessen die EU einen Wachstumsplan für Moldau mit 1.9 Milliarden Euro bekannt gab.
Kommunikation und Medien
Praxisleitfaden für KI mit allgemeinem Verwendungszweck
Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2025 einen Praxisleitfaden für KI mit allgemeinem Verwendungszweck veröffentlicht. Es handelt sich um ein freiwillig anzuwendendes Instrument, das 13 unabhängige Sachverständige ausgearbeitet haben. Darin sind Beiträge von über 1 000 Interessenträgern eingeflossen, darunter finden sich Anbieter von KI-Modellen, kleine und mittlere Unternehmen, Wissenschaftler, KI-Sicherheitsexperten, Rechteinhaber und Organisationen der Zivilgesellschaft. Der Leitfaden soll die Branche bei der Einhaltung der Vorschriften der KI-Verordnung in Bezug auf KI mit allgemeinem Verwendungszweck unterstützen, die seit dem 2. August 2025 gelten. Der Leitfaden hat drei Kapitel: Transparenz und Urheberrecht, die alle Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck betreffen, sowie Sicherheit, die nur für eine begrenzte Anzahl von Anbietern der fortschrittlichsten Modelle relevant ist.
Personenfreizügigkeit
Neues Einreise-/Ausreisesystem der EU ab Oktober 2025
Die Kommission hat den 12. Oktober 2025 als Starttermin für die schrittweise Inbetriebnahme des Einreise-/Ausreisesystems der EU (EES) festgelegt. Das EES ist ein modernes technologisches System, mit dem künftig die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die für Kurzaufenthalte in 29 europäische Länder (darunter assoziierte Schengen-Länder) reisen, digital erfasst werden. Hierzu werden biometrische Daten wie Fingerabdrücke, Gesichtsbilder sowie andere Reiseinformationen erfasst, d. h. das EES wird das derzeitige System des Abstempelns der Reisepässe nach und nach ersetzen. Das EES soll zuverlässige Daten über Grenzübertritte liefern und systematisch Aufenthaltsüberzieher ermitteln sowie Fälle von Dokumenten- und Identitätsbetrug aufdecken, und damit irregulärer Migration entgegenwirken. Auch soll das Reisen durch den verstärkten Einsatz automatisierter Grenzübertrittskontrollen für alle reibungsloser und sicherer werden. Ab dem 12. Oktober werden die Mitgliedstaaten während eines Zeitraums von sechs Monaten schrittweise mit der Einführung des EES beginnen.
Umwelt
Empfehlung zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Kommission hat am 30. Juli 2025 eine Empfehlung für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) abgegeben. Die Empfehlung enthält einen freiwilligen Standard, der es für KMU, die nicht unter die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen, leichter macht, auf Verlangen Nachhaltigkeitsinformationen für grosse Finanzinstitute und Unternehmen bereitzustellen. Der freiwillige Standard wurde vom technischen Beratungsgremium der Kommission für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, EFRAG, entwickelt. Die Kommission empfiehlt, dass sich grosse Unternehmen und Finanzinstitute, die Nachhaltigkeitsinformationen von KMU einholen, bei ihren Anfragen so weit wie möglich auf den freiwilligen Standard stützen. Für KMU kann die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung auch eine Möglichkeit sein, leichter an nachhaltige Finanzierungen heranzukommen und die eigene Nachhaltigkeitsleistung besser einschätzen und im Auge behalten zu können. Dies kann helfen, die eigene Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Stärkung der chemischen Industrie Europas
Die Europäische Kommission hat heute einen Aktionsplan für die chemische Industrie vorgelegt, um die Wettbewerbsfähigkeit und Modernisierung der chemischen Industrie in der EU zu stärken. Der Aktionsplan befasst sich mit den wichtigsten Herausforderungen, nämlich hohen Energiekosten, unlauterem weltweitem Wettbewerb und schwacher Nachfrage, und fördert gleichzeitig Investitionen in die Innovation und Nachhaltigkeit. Der Aktionsplan geht mit einer sogenannten „Omnibus“-Vereinfachung für Chemikalien einher – der sechsten, die die Kommission in diesem Mandat vorgelegt hat –, um die wichtigsten EU-Chemikalienvorschriften weiter zu straffen und zu vereinfachen, sowie mit einem Vorschlag zur Stärkung der Governance und der finanziellen Nachhaltigkeit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Vorgesehen sind u.a. eine Allianz für kritische Chemikalien, um die Risiken einer Schliessung von Produktionskapazitäten in der Branche anzugehen, sowie Massnahmen, um die hohen Kosten für Energie und Ausgangsstoffe zu senken.
Verbraucherschutz
Bürgerinitiative zu Fluggastrechten
Die Europäische Kommission hat heute die Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel „Save your right, save your flight!“ (Sichere Dein Recht, sichere Deinen Flug!) registriert. Die Initiative fordert, dass für die Fluggäste nachteilige Änderungen bei den Fluggastrechten zurückgenommen und die derzeitigen Schwellenwerte für den Anspruch auf Ausgleichszahlungen für Fluggäste beibehalten werden. Nach einer rechtlichen Prüfung kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Initiative gemäss der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative registriert werden kann. Nach der Registrierung hat das Organisationsteam nun sechs Monate Zeit, mit der Unterschriftensammlung zu beginnen.
Wettbewerb
Öffentliche Konsultation zur Revision des EU-Kartellrechts
Die Europäische Kommission startet heute eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Die Evaluierung ergab, dass die Verordnungen bislang grundsätzlich ihren Zweck einer wirksamen, effizienten und einheitlichen Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften erfüllt haben und dass EU-Mehrwert und Relevanz nach wie vor gegeben sind. In der Evaluierung wurden allerdings mehrere Bereiche ermittelt, in denen weitere Überlegungen angestellt werden sollten, darunter die Notwendigkeit einer Beschleunigung der Untersuchungen und die Anpassung der Durchsetzungsinstrumente der Kommission, um mit transformativen Veränderungen wie der Digitalisierung Schritt zu halten. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 hierzu Stellung nehmen.
EuG: Beteiligung der Credit Suisse an einem Kartell im Bereich des Devisenkassahandels
Mit Urteil vom 23. Juli 2025 bestätigte das Gericht der Europäischen Union die Beteiligung von Credit Suisse an einem Kartell im Bereich des Devisenhandels, reduzierte aber den Betrag der gegen sie verhängten Geldbusse von 83,2 Mio. Euro auf 28,9 Mio. Euro. Im Anschluss an eine Untersuchung im Bereich des Devisenkassahandels (FOREX) betreffend die Währungen der G10 stellte die Europäische Kommission fest, dass einige mit diesen Transaktionen betraute Händler, die für verschiedene Banken tätig waren, zwischen 2011 und 2012 sensible Informationen über einen professionellen Online-Chatroom mit der Bezeichnung „Sterling Lads“ ausgetauscht hatten. Dieser Informationsaustausch ermöglichte es den Händlern, fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, ob und wann diese Devisen verkauft oder gekauft werden sollten. Durch diese Verhaltensweisen verringerten fünf im Banken- und Finanzsektor tätige Unternehmen, nämlich Credit Suisse, Barclays, HSBC, RBS und UBS, ihre Risiken in diesem Sektor und verfälschten damit den freien Wettbewerb. Da Credit Suisse bei dieser Untersuchung nicht mit der Kommission zusammengearbeitet hatte, verhängte die Kommission mit einem gesonderten Beschluss eine Geldbusse in Höhe von 83,2 Mio. EUR gegen Credit Suisse. Die UBS Group AG als Übernehmerin der Credit Suisse focht den Beschluss vor dem Gericht der Europäischen Union an. Zunächst hat das Gericht entschieden, dass die Klagegründe, mit denen die Klägerinnen den Beschluss der Kommission mit der Begründung angegriffen haben, dass die Kommission zu Unrecht ihre Beteiligung an einem wettbewerbswidrigen Kartell angenommen habe, unbegründet sind. Folglich weist das Gericht den Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission insoweit zurück. Das Gericht erklärt den angefochtenen Beschluss jedoch teilweise für nichtig und setzt folglich die verhängte Geldbusse auf 28,9 Mio. Euro herab. Die Klägerinnen haben nämlich zu Recht geltend gemacht, dass bestimmte Daten, die die Kommission zur Bestimmung des Näherungswerts für den Umsatz von Credit Suisse verwendet hat, weniger vollständig und zuverlässig waren als die von Credit Suisse im Verwaltungsverfahren hierzu vorgelegten Daten.