Über die EuZ
Leitartikel
Rainer Baisch, Rolf H. Weber*
MiCAR – Status Quo & Quo Vadis: Does the regulatory approach move away from national authorization to centralization at ESMA?
This article provides a comprehensive analysis of the MiCA Regulation, its implementation, challenges, and potential future developments in the regulation of crypto-assets in the EU. MiCAR presents significant challenges not only for the crypto industry but also for THE supervisory authorities, as they must navigate a complex and difficult-to-manage complex of delegated acts, technical standards, and guidelines. Even before the expiration of the last transitional periods and following a critical feedback from some national supervisory authorities, the European Commission plans to transfer supervisory responsibilities from national authorities to ESMA to ensure a convergent implementation.
* Rainer Baisch, MLaw et Dipl.-Kfm. (univ.), research fellow at the Blockchain Center of the University of Zurich, and Prof. Dr. iur. Rolf H. Weber, Professor of International Business Law at the University of Zurich and lawyer in Zurich.
Aktuelle Entwicklungen im Europarecht
Arbeitsrecht
EuGH: Kündigung wegen Kirchenaustritts
Mit Urteil vom 17. März 2026 hat der EuGH festgestellt, dass eine katholische Einrichtung einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen kann, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Eine solche Kündigung setze, so der EuGH, unter anderem voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und in Anbetracht des Ethos dieser Einrichtung wesentlich, rechtmässig und gerechtfertigt ist. Dies zu beurteilen sei Sache des vorlegenden nationalen Gerichts.
Aussenpolitik
EuGH: Russland-Sanktionen I: Einfrieren von Vermögenswerten einer Gesellschaft
In seinem Urteil vom 12. März 2026 in der Rechtssache C-84/24 hat der EuGH festgestellt, dass auch die Vermögenswerte einer nicht in der Sanktionsliste aufgeführten Gesellschaft eingefroren werden können, wenn die Gesellschaft von einer Person kontrolliert wird, die ihrerseits auf einer Sanktionsliste aufgeführt ist. Die Kontrolle einer Gesellschaft, ihrer Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen wird vermutet, wenn die in der Liste aufgeführte Person 50 % des Gesellschaftskapitals hält.
EuGH: Russland-Sanktionen II: Verbot der Teilnahme an Hauptversammlung
Mit Urteil vom 12. März 2026 in der Rechtssache C-565/24 hat der EuGH bestätigt, dass das Einfrieren von Geldern den Inhaber eines Anteilszertifikats kategorisch und ohne weitere Voraussetzungen daran hindert, an einer Hauptversammlung der Anteilseigner teilzunehmen und das Stimmrecht in dieser Versammlung auszuüben. Der Gerichtshof begründet seine Entscheidung damit, dass Wertpapierzertifikate «Gelder» darstellen. Die Wahrnehmung der durch diese Zertifikate vermittelten Rechte, an einer Versammlung der Inhaber solcher Zertifikate teilzunehmen und in dieser Versammlung abzustimmen, stellt eine als «Nutzung von Geldern» einzustufende Nutzungshandlung in Bezug auf diese Zertifikate dar. Fiele die Auslegung weniger strikt aus, täte dies dem Ziel Abbruch, durch das Einfrieren von Geldern die Transaktionen, die mit den eingefrorenen Geldern vorgenommen werden können, so weit wie möglich zu begrenzen.
Beziehungen Schweiz-EU
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Paket Schweiz-EU
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. März 2026 den Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden von National- und Ständerat verabschiedet. Im Rahmen des Pakets sind 94 EU-Rechtsakte mit Gesetzescharakter für die Schweiz relevant. Die Botschaft sieht drei neue Bundesgesetze vor: zur Überwachung staatlicher Beihilfen, zur Verwaltungszusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie zu den Beiträgen der Schweiz zur Stärkung der Kohäsion in Europa. Zudem beantragt der Bundesrat vier Verpflichtungskredite und die Anpassung von insgesamt 36 Bundesgesetzen, davon 15 von substanziellem und 21 von geringfügigem Ausmass. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage werden drei weitere Gesetze angepasst. Diese betreffen die Mitwirkungsrechte von Kantonen, Parlament und Öffentlichkeit im Rahmen des sogenannten «Decision Shaping». Gestützt auf seinen Beschluss vom 30. April 2025 schlägt der Bundesrat für das Paket Schweiz–EU ein fakultatives Staatsvertragsreferendum vor.
Stärkere Zusammenarbeit mit der EU im aussen- und sicherheitspolitischen Bereich
Aussenminister Ignazio Cassis und Verteidigungsminister Martin Pfister haben sich am 5. März 2026 in Zürich mit der Hohen Vertreterin der EU für Aussen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, getroffen. Dabei unterzeichnete Bundesrat Ignazio Cassis mit der EU-Aussenbeauftragten Kaja Kallas eine gemeinsame Erklärung zur Stärkung der aussen- und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit. Zudem wurde ein Abkommen abgeschlossen, das die Beteiligung der Schweiz an EU-Friedensmissionen vereinfacht. Die neuen Vereinbarungen sind nicht Teil des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III).
Schweiz-EU: Abkommen für Flugpassagierdaten
Bundesrat Beat Jans hat am 5. März 2026 an einem Treffen der EU-Justiz- und Innenminister (JI-Rat) in Brüssel teilgenommen. Am Rande des Treffens unterzeichneten Bundesrat Beat Jans und EU-Innenkommissar Magnus Brunner das Abkommen über den Austausch von Flugpassagierdaten (Passenger Name Record PNR) zwischen der Schweiz und der EU. Dank des Abkommens wird die Schweiz PNR-Daten aus dem EU-Raum erhalten und diese auswerten können. Die Nutzung von PNR ist ein wichtiges Instrument für die Polizei zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität wie Menschenhandel. Basierend auf der Assoziierung der Schweiz an die Verträge von Schengen (Sicherheit) und Dublin (Asyl) nimmt die Schweiz jeweils an den Treffen der Justiz- und Innenminister der EU (JI-Rat) teil.
Binnenmarkt
«Made in EU»
Die EU-Kommission hat am 4. März 2026 einen Vorschlag für den sog. Industrial Accelerator Act (IAA) vorgelegt. Mit der vorgeschlagenen Verordnung sollen gezielte und verhältnismässige Anforderungen für «Made in EU» und/oder CO2-arme Produkte für das öffentliche Beschaffungswesen und öffentliche Förderprogramme eingeführt werden. Diese gelten für ausgewählte strategische Sektoren, insbesondere in den Bereichen Stahl, Zement, Aluminium, Automobile und Netto-Null-Technologien, wie beispielsweise Batterien, Solar-, Wind- und Wärmepumpen sowie Kernenergie. Ziel ist es, die europäische Industrie zu stärken und Arbeitsplätze in der EU zu schaffen.
Überarbeitung der Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
Die EU-Kommission hat am 17. März 2026 eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Kriterien der EU-Taxonomie eingeleitet. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und soll im Rahmen der Überarbeitung einfacher und benutzerfreundlicher gestaltet werden.
«EU Inc.»
Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 ihren Vorschlag für «EU Inc.» vorgelegt, ein neues einheitliches Regelwerk für Unternehmen, das den Eckpfeiler und Ausgangspunkt für das 28. Regime der EU bildet. EU Inc. ist ein optionaler, standardmässig digitaler europäischer Unternehmensrahmen. Zu den Hauptmerkmalen von EU Inc. zählen insbesondere eine schnellere Registrierung innerhalb von 48 Stunden, Vereinfachte Verfahren sowie der vollständige digitale Betrieb.
Energie
Förderung von Fusionsenergie und Nuklearforschung
Die Europäische Kommission stellt für 2026/2027 insgesamt 330 Mio. Euro über das Forschungs- und Ausbildungsprogramm von Euratom zur Förderung von Forschung, Innovation und Ausbildung im Nuklearbereich bereit. Dies hat die EU-Kommission mit der Annahme des Arbeitsprogramms für das Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung 2026 und 2027 einen entscheidenden Schritt in der Entwicklung der Kerntechnologien festgelegt. Durch die Einbeziehung von Forschung und Innovation im Nuklearbereich bietet das Programm zusätzliche Mittel für Horizont Europa.
Gasspeicher für Wintersaison
Die EU-Kommission hat angesichts der Marktvolatilität wegen des Konfliktes im Nahen Osten die Mitgliedstaaten aufgefordert, koordiniert und rechtzeitig mit dem Speichern von Gas für den nächsten Winter zu beginnen. Die Energieversorgungssicherheit der EU bleibt aufgrund der begrenzten Abhängigkeit von Einfuhren aus dieser Region und LNG-Ladungen, die schon vor dem Konflikt die Strasse von Hormus passierten, derzeit gesichert. Aber rechtzeitige und koordinierte Vorbereitungen sind entscheidend, um eine ordnungsgemässe Wiederbefüllung der Gasspeicher für die nächste Heizsaison sicherzustellen.
Gesellschaft
Geschlechtergleichstellung und Generationengerechtigkeit
Die EU-Kommission hat am 5. März 2026 zwei neue Strategien vorgestellt: eine Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter und eine Strategie zur Generationengerechtigkeit. Die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2026 bis 2030 integriert Gleichstellung in allen Lebensbereichen, sowohl online als auch offline, von Bildung und Gesundheit bis hin zu Arbeit und öffentlichem Leben, und befasst sich mit modernen Bedrohungen wie Cybergewalt und KI-bezogenen Risiken, von denen insbesondere Frauen betroffen sind. Mit ihrer ersten Strategie für Generationengerechtigkeit möchte die EU-Kommission das langfristige Denken in der EU-Politikgestaltung weiterentwickeln und gleichzeitig den Anliegen junger Menschen mehr Gewicht verleihen.
Handel
EU-Mercosur-Abkommen
Das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommen kann ab dem 1. Mai 2026 vorläufig zwischen der EU und allen Mercosur-Ländern, die ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und dies der EU bis Ende März notifiziert haben (Argentinien, Brasilien und Uruguay), angewendet werden. Die vorläufige Anwendung gewährleistet die Abschaffung von Zöllen auf bestimmte Produkte ab dem ersten Tag und schafft damit vorhersehbare Regeln für Handel und Investitionen.
Neue EU-Zollbehörde in Lille
Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben am 25. März 2026 Lille als Sitz der künftigen Europäischen Zollbehörde (EUCA) ausgewählt. Die Behörde wird die Aufgabe haben, die Aktivitäten der nationalen Zollbehörden in der gesamten Union zu koordinieren und zu unterstützen. Sie wird voraussichtlich rund 250 Mitarbeiter haben. Die Einrichtung der neuen Behörde ist Teil der Reform des gesamten EU-Zollrahmens, um dem erheblichen Druck durch zunehmende Handelsströme, fragmentierte nationale Systeme, den rasanten Anstieg des E-Commerce und veränderte geopolitische Gegebenheiten gerecht zu werden.
Migration und Asyl
EuGH: Verweigerte Aufnahme von Asylbewerbern
Ende 2022 teilte Italien den anderen Mitgliedstaaten mit, dass es vorläufig und vorbehaltlich von Ausnahmen jedwede Aufnahme von in seine Zuständigkeit fallenden Asylbewerbern (Dublin-III-Verordnung) verweigere. In seinem Urteil vom 5. März 2026 in der Rechtssache C-458/24 stellt der EuGH fest, dass sich Italien grundsätzlich nicht durch eine blosse einseitige Ankündigung seinen Pflichten nach der Dublin-III-Verordnung entziehen kann. Werden allerdings die Fristen für die Überstellung von Seiten des Aufnahmestaates (hier Deutschland) nicht eingehalten, ist der zuständige Mitgliedstaat (Italien) nicht mehr zur Aufnahme oder Wiederaufnahme der betreffenden Person verpflichtet und die Zuständigkeit geht auf den Aufnahmemitgliedstaat über. Dieser Automatismus stelle sicher, so der EuGH, dass die betreffende Person einen effektiven Zugang zum Asylverfahren hat.
Personenfreizügigkeit
EuGH: Änderung des Geschlechts und Personenfreizügigkeit
Eine bulgarische Staatsangehörige, die bei ihrer Geburt als männliche Person registriert wurde, möchte von ihrem neuen Wohnort Italien aus ihr Geschlecht in ihrer Geburtsurkunde ändern lassen. Trotz ärztlicher Gutachten und gerichtlicher Feststellungen, mit denen die vorgetragene Geschlechtsidentität bestätigt wurde, wird ihr Antrag in Bulgarien abgelehnt. In seinem Urteil vom 12. März 2026 in der Rechtssache C-43/24 (Shipova) stellt der Gerichtshof fest, dass die nationale Regelung geeignet sei, die Personenfreizügigkeit der Klägerin zu behindern, weil z.B. bei Identitätskontrollen, Grenzübertritten oder in einem beruflichen Zusammenhang Zweifel an der Identität entstehen könnten. Schliesslich hebt der EuGH hervor, dass das Unionsrecht dem entgegensteht, dass ein Gericht an eine Auslegung durch sein Verfassungsgericht gebunden ist, wenn dies ein Hindernis für die Anwendung des Unionsrechts in seiner Auslegung durch den Gerichtshof darstellt.
Strafrecht
EuGH: Biometrische Daten bei strafrechtlichem Ermittlungsverfahren
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-371/24 festgestellt, dass die Erhebung biometrischer Daten im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch eine Polizeibehörde (Fingerabdrücke, Fotografie) nur mit einer unbedingten Erforderlichkeit gerechtfertigt werden kann. Erkennungsdienstliche Massnahmen dürfen dagegen nicht systematisch angeordnet werden und müssen klar begründet werden, andernfalls ist die strafrechtliche Sanktion für die Verweigerung, sich ihnen zu unterziehen, unwirksam.