Über die EuZ
Leitartikel
Carolyn Moser*
Europas Verteidigung in einer multipolaren Welt – Stand und Perspektiven der EU-Verteidigungsintegration und deren Implikationen für die Schweiz
Europa steht sicherheits- und verteidigungspolitisch unter Druck. In einer Welt, die vermehrt durch Macht und militärische Stärke bestimmt wird und keiner klaren Ordnungsmacht mehr untersteht, gerät Europa zunehmend ins Hintertreffen. Den Europäerinnen und Europäern dämmert allmählich, dass sie sich nur dann in einer multipolaren Welt behaupten können, wenn sie glaubwürdig in der Lage sind, sich selbst zu verteidigen.
Unbeschadet der zentralen Rolle, die in diesem Zusammenhang traditionell der NATO eingeräumt wird, beschäftigt sich dieser Beitrag mit der europäischen Verteidigung aus EU-Perspektive. Welche Funktion kann die EU mit Blick auf die europäische Verteidigung einnehmen? Welche zentralen Herausforderungen gibt es? Wo liegen die Grenzen des unionalen Handelns in diesem Bereich?
Um diese Fragen zu beantworten, untersucht der Beitrag, ob und wie die seit 1999 bestehende Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU weiterentwickelt werden kann. Darüber hinaus wird erörtert, welche «flankierenden» Massnahmen die EU und ihre Mitgliedstaaten auch ausserhalb der GSVP ergreifen können, beispielsweise um die europäische Verteidigungsbereitschaft zu stärken. Eine weitere in diesem Beitrag behandelte Frage ist, welche Konsequenzen sich durch die Neuordnung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungslandschaft für die Schweiz ergeben, insbesondere im Hinblick auf Verteidigungskooperationen und die Zusammenarbeit im rüstungsindustriellen Bereich.
Der Beitrag zeigt auf, dass es für die EU ein notwendiger Schritt ist, ihr Handeln in Verteidigungsfragen auf- und auszubauen, auch jenseits der GSVP, beispielsweise durch verstärkte rüstungsindustrielle Zusammenarbeit. Ausserdem unterstreicht der Beitrag, dass die Schweiz ein gewisses sicherheits- und verteidigungspolitisches sowie rüstungsindustrielles Interesse daran hat, in diese Entwicklung eingebunden zu sein.
* Dr. Carolyn Moser ist Leiterin der unabhängigen Forschungsgruppe ENSURE (European Security Revisited) am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg, Deutschland.
Aktuelle Entwicklungen im Europarecht
Allgemeines und Institutionelles
Europäisches Zentrum für demokratische Resilienz
Mit der Gründung des Europäischen Zentrums für demokratische Resilienz nimmt die EU eine neue Leitinitiative des Europäischen Schutzschilds für die Demokratie auf, die 2025 von der Kommission vorgestellt wurde. Hintergrund sind zunehmende Bedrohungen für Demokratien, insbesondere durch ausländische Informationsmanipulation, Desinformation und digitale Einflussnahme. Das Zentrum soll als strategische Plattform die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten stärken und Fachwissen, bestehende Netzwerke und Instrumente zur Abwehr solcher Bedrohungen bündeln. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Entwicklung von Instrumenten zum Schutz von Wahlen sowie ein EU-Konzept zur Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland. Zudem wird eine Plattform eingerichtet, die Akteure aus Zivilgesellschaft, Forschung, Medien und Faktenprüfung zusammenbringt und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten fördert. Insgesamt soll das Zentrum die demokratische Resilienz in der EU stärken, die Integrität öffentlicher Debatten sichern und das Vertrauen in demokratische Institutionen festigen.
EuGH/Schlussanträge: Kompetenzüberschreitung der Kommission ggü. Ungarn
In ihren Schlussanträgen vom 12. Februar 2026 hat Generalanwältin Ćapeta dem EuGH vorgeschlagen, den Beschluss der Kommission zur Aufhebung der Aussetzung der Mittelauszahlung an Ungarn für nichtig zu erklären. Die Kommission hatte im Jahr 2022 zehn operationelle Programme in Ungarn genehmigt, jedoch die Auszahlung dieser Mittel bis zur Erfüllung der in der Charta festgelegten Anforderungen durch Ungarn ausgesetzt. Ein Teil dieser Anforderungen betraf die Unabhängigkeit der Justiz. Im Dezember 2023 erliess die Kommission den angefochtenen Beschluss, in dem sie zu dem Schluss kam, dass Ungarn die Anforderungen der Charta in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz erfüllt habe, und hob die Aussetzung der Mittelauszahlung für entsprechende Programme auf. Infolge dieses Beschlusses erhielt Ungarn Anspruch auf rund 10,2 Milliarden Euro. Am 25. März 2024 erhob das Europäische Parlament beim Gerichtshof Klage auf Nichtigerklärung des angefochtenen Beschlusses. Es machte geltend, die Kommission habe geltendes Recht verletzt, offensichtliche Beurteilungsfehler begangen, gegen ihre Begründungspflicht verstossen und ihr Ermessen missbraucht.
Beziehungen Schweiz-EU
Paket Schweiz-EU wurde unterzeichnet
Nach der Unterzeichnung des Abkommens über die Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen im vergangenen November wurden am 2. März 2026 die restlichen Abkommen, Protokolle und eine gemeinsame Erklärung zur Schaffung eines hochrangigen Dialogs unterzeichnet. Bei ihrem Treffen würdigten der Bundespräsident und die Präsidentin der Europäischen Kommission die Unterzeichnung als bedeutenden Meilenstein der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Der Stand der respektiven Ratifizierungsverfahren kam auch zur Sprache. Der Bundesrat wird die Botschaft zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» voraussichtlich im März 2026 dem Parlament überweisen. Bundespräsident Parmelin betonte in diesem Zusammenhang, dass die Schweiz aufgrund ihrer engen wirtschaftlichen Verflechtung mit Europa integraler Bestandteil jeder Lösung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Kontinents ist. Die Schweiz will gemeinsam mit der EU dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit und Innovationskraft Europas zu stärken.
Massnahmen zum Lohnschutz im Kontext des Pakets Schweiz-EU
Der Bundesrat hat am 11. Februar 2026 Anpassungen am inländischen Massnahmenpaket zur Sicherung des Lohnschutzes im Rahmen des Pakets Schweiz – EU beschlossen. Betroffen ist die «Massnahme 14», welche die Sozialpartnerschaft im Betrieb stärkt. Die Anpassungen stützen sich auf die Resultate der Vernehmlassung und sind das Resultat von Gesprächen mit den Sozialpartnern in den letzten Monaten. Mit den am 11. Februar 2026 beschlossenen Anpassungen an «Massnahme 14» begegnet der Bundesrat den von Arbeitgebern und Gewerkschaften geäusserten Bedenken. Einerseits wird für die Arbeitgeber mehr Rechtssicherheit geschaffen, indem eine Kündigung vor Abschluss der Aussprache nicht nichtig, sondern missbräuchlich wäre. Andererseits soll die Aussprache als zentrales Element der Regelung weiter abgesichert werden. Hält sich ein Arbeitgeber nicht an das Verfahren zur Durchführung der Aussprache, muss er mit Sanktionen von mindestens vier und maximal zehn Monatslöhnen rechnen. Die Sanktion ist im Rahmen einer Entschädigung an die Arbeitnehmervertreterin oder den Arbeitnehmervertreter in der Form von Monatslöhnen auszurichten. Arbeitgeber, welche hingegen nur geringfügige Fehler im Verfahren zur Durchführung der Aussprache begehen, können diese korrekt nachholen, ohne mit einer solchen Sanktion rechnen zu müssen. Arbeitgeber, die sich missbräuchlich verhalten und kündigen, ohne überhaupt eine Aussprache zu führen, würden mit einer hohen Sanktion belegt werden.
Kommunikation und Medien
EuGH: Vertragsverstoss Ungarns wegen Radiosendeverbots
Am 26. Februar 2026 hat der EuGH in der Rechtssache C-92/23 entschieden, dass Ungarn gegen das Unionsrecht verstossen hat, indem es den kommerziellen Radiosender Klubrádió daran hinderte, seine Mediendienste über eine Funkfrequenz zu erbringen. Der in Ungarn zuständige Medienrat hatte einen Funkfrequenznutzungsvertrag mit dem Sender aus formalen Gründen nicht verlängert und auch eine neue Bewerbung des Radiosenders für ungültig erklärt. Der EuGH weist darauf hin, dass Frequenznutzungsrechte gem. dem Rechtsrahmen der Union für elektronische Kommunikation nach objektiven, transparenten, nicht diskriminierenden und verhältnismässigen Kriterien zu vergeben sind. Das ungarische Mediengesetz schliesst jedoch die Verlängerung von Frequenznutzungsrechten im Fall der Begehung wiederholter Verstösse automatisch aus, selbst wenn die Verstösse geringfügig und rein formal sind und bereits geahndet und behoben wurden. Folglich verstossen dieses Gesetz und die auf seiner Grundlage gegenüber Klubrádió erlassene Entscheidung, die Verlängerung abzulehnen, gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Schliesslich urteilt der Gerichtshof, dass Ungarn die in Art. 11 der Charta der Grundrechte verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit verletzt hat.
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Neue Agenda zur Terrorismusbekämpfung
Die Europäische Kommission hat eine neue Agenda zur Bekämpfung von Terrorismus vorgelegt. Hintergrund sind neue Entwicklungen wie der missbräuchliche Einsatz digitaler Technologien, sozialer Medien, künstlicher Intelligenz, Drohnen oder 3D-gedruckter Waffen durch terroristische Akteure sowie eine wachsende Online-Radikalisierung, insbesondere von Minderjährigen. Die Agenda verfolgt das Ziel, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen, die Resilienz der EU zu stärken und Menschen sowie Unternehmen besser zu schützen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Analyse von Bedrohungen durch stärkere EU-Kapazitäten zur Auswertung nachrichtendienstlicher Informationen, eine intensivere Unterstützung von Europol und zusätzliche Forschung zu neuen Technologien. Weitere Massnahmen betreffen die Prävention von Radikalisierung, insbesondere bei jungen Menschen, sowie eine verstärkte Bekämpfung terroristischer Inhalte im Internet. Zudem soll der Schutz öffentlicher Räume und kritischer Infrastrukturen verbessert und die Zusammenarbeit von Strafverfolgungs- und Justizbehörden, etwa bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, vertieft werden. Schliesslich sieht die Agenda auch eine intensivere Zusammenarbeit mit internationalen Partnern vor, insbesondere mit Ländern des Westbalkans und des Mittelmeerraums.
Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen
Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2026 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen und anderer Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwaffen in der EU vorgelegt. Aktuell gibt es erhebliche Unterschiede, wie Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwaffen definiert und geahndet werden, was zu einem fragmentierten Rechtsrahmen in der EU führt. Der Vorschlag wird die Harmonisierung fördern und die Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwaffen effektiver gestalten, indem i) ein EU-weiter Rahmen mit gemeinsamen Definitionen von Feuerwaffen-Delikten und Sanktionen eingeführt, ii) eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten unterstützt und iii) die Erhebung und Nutzung von Daten verbessert wird. Mit dem Vorschlag wird zudem iv) die Lücke in Bezug auf die missbräuchliche Verwendung des 3D-Drucks für die unerlaubte Waffenproduktion geschlossen. Der Vorschlag zielt nur auf vorsätzliche Handlungen im Zusammenhang mit unerlaubten Feuerwaffen ab; die rechtmäßigen Aktivitäten zugelassener Händler, der Industrie und der Bürgerinnen und Bürger bleiben in vollem Umfang gewahrt.
Sicherheit und Verteidigung
Strategie zur Unterstützung der östlichen EU-Regionen
Die Europäische Kommission hat eine umfassende Strategie zur stärkeren Unterstützung der östlichen EU-Regionen verabschiedet, die an Russland, Belarus und die Ukraine grenzen. Hintergrund sind die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, der diese Regionen besonders durch hybride Bedrohungen, Handelsunterbrechungen, Migrationsdruck und demografische Rückgänge belastet. Betroffen sind Regionen in neun Mitgliedstaaten – Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und Bulgarien. Die EU hat bereits Infrastruktur, wirtschaftliche Resilienz, Energieversorgung, Konnektivität und Verteidigungsfähigkeiten unterstützt. Die neue Strategie bündelt zusätzliche Massnahmen in fünf Schwerpunktbereichen: Sicherheit und Resilienz, wirtschaftliches Wachstum, Nutzung regionaler Stärken, Ausbau der Konnektivität sowie Unterstützung der Bevölkerung. Zur Umsetzung plant die Kommission unter anderem neue Finanzierungsinstrumente wie die EastInvest-Fazilität und einen jährlichen hochrangigen politischen Dialog zur Entwicklung dieser Grenzregionen.
Umwelt
EuGH: Vertragsverletzung, weil Portugal Vertragsverletzungsurteil des EuGH nicht befolgt
Am 5. März 2026 hat der EuGH Portugal zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 10 Mio. Euro und eines Zwangsgelds in Höhe von 41’250 Euro pro Tag verurteilt, weil es einem zuvor ergangenen EuGH-Urteil nicht nachgekommen war. Konkret hatte der EuGH am 5. September 2019 ein Urteil erlassen, in dem er festgestellt hat, dass Portugal seinen Verpflichtungen aus der Habitatrichtlinie 92/43/EWG nicht nachgekommen war. Die Habitatrichtlinie hat zum Ziel, die natürlichen Lebensräume der wildlebenden Tiere und Pflanzen auf dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten sicherzustellen und Portugal hatte nicht ausreichende Regulierungen diesbezüglich getroffen.
Verbraucherschutz
EuGH/Schlussanträge: Gerichtliche Zuständigkeit bei Online-Kauf eines Flugtickets
Generalanwalt Spielmann hat in seinen Schlussanträgen vom 26. Februar 2026 vorgeschlagen, dass im Falle von Rechtsstreitigkeiten, die Online-Flugbuchungen betreffen, das Gericht desjenigen Ortes zuständig sein soll, an dessen Flughafen das Luftfahrtunternehmen die Abfertigung der Fluggäste und ihres Gepäcks vornimmt. Die Klägerin im Ausgangsverfahren hatte einen Flug von Madrid (Spanien) nach Barcelona (Spanien) der Fluggesellschaft Vueling Airlines (Barcelona) gekauft. Das Ticket wurde von ihrem Wohnort in Fuenlabrada (Madrid) aus über eine unabhängige Online-Verkaufsplattform erworben und das Gericht in Fuenlabrada (Madrid) erachtete sich für unzuständig.
Verkehrspolitik
Neue Strategien für die industrielle Seeschifffahrt und Häfen
Die Europäische Kommission hat am 4. März 2026 eine neue Strategie für die industrielle Seeschifffahrt und eine neue Hafenstrategie angenommen, um Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung, Sicherheit und Resilienz im breiteren Wassersektor der EU zu fördern. Die EU-Strategie für die industrielle Seeschifffahrt soll Europas Führungsrolle im Schiffbau und in der maritimen Industrie sichern und gleichzeitig Innovation, hochwertige Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Vorgesehen sind unter anderem eine EU-Allianz für maritime Wertschöpfungsketten sowie Forschungs- und Innovationsprogramme, etwa «Werften der Zukunft», zur Entwicklung neuer Technologien wie High-Tech-Schiffe, Offshore-Wind-Unterstützungsschiffe oder Unterwasserdrohnen. Die Strategie will zudem Investitionen in Digitalisierung, Flottenerneuerung und Dekarbonisierung mobilisieren und durch Anpassungen im öffentlichen Beschaffungsrecht zusätzliche Nachfrage schaffen. Die EU-Hafenstrategie zielt darauf ab, europäische Häfen als wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Drehscheiben für Handel, Energie und Innovation weiterzuentwickeln. Sie sieht Massnahmen zur Förderung von Digitalisierung, Innovation und besserer Integration der Häfen in Verkehrs- und Energieinfrastrukturen vor sowie Leitlinien für ausländische Investitionen und EU-Finanzierungen im Hafenbereich. Zudem sollen Elektrifizierung, verbesserte Netzanbindung und spezielle Entwicklungsstrategien für kleinere und mittlere Häfen den Beitrag der Häfen zur Energiewende stärken. Gleichzeitig will die EU die Sicherheit der Häfen durch stärkere maritime Sicherheitsregeln, Hintergrundüberprüfungen von Hafenpersonal, Kooperation im Bereich Cybersicherheit und eine EU-weite Risikobewertung gegen organisierte Kriminalität und andere Bedrohungen erhöhen.