EuZ – Zeitschrift für Europarecht – Ausgabe 01 / 2026

Ein Sonnenblumenfeld

Über die EuZ

Die EuZ – Zeitschrift für Europarecht berichtet über die jüngsten Entwicklungen im Recht der EU sowie über die Beziehungen der Schweiz zur EU. Im Rahmen wissenschaftlicher Beiträge analysieren renommierte Experten aktuelle Rechtsfragen in allen wirtschaftsrelevanten Bereichen des EU-Rechts. Daneben informieren kurze Beiträge über neue Gesetzesvorhaben, sonstige Vorstösse der EU-Institutionen sowie Urteile des EuGH.
Die EuZ erscheint zehnmal jährlich als Open Access-eJournal. Die wissenschaftlichen Beiträge werden zudem am Ende jeden Jahres in Gestalt eines Jahrbuchs zusammengefasst und sind in dieser Form als eBook sowie als Print on demand-Publikation erhältlich. 

Leitartikel

Andrea Gawrich, Doris Wydra*

What it takes to join the EU: Conditionality, Sectoral Integration and the Transformation of Enlargement since 1991

EU enlargement conditionality has undergone a profound transformation since the Eastern enlargement of 2004 and 2007. This article argues that conditionality has evolved from an incentive-based instrument of comprehensive domestic transformation into a modular governance regime centred on risk containment, sectoral integration and geopolitical steering. While formally anchored in the Copenhagen criteria, contemporary conditionality operates through dense monitoring, reversible sequencing and differentiated access to funds, programmes and policy domains, without generating a credible entitlement to accession. Analysing the Western Balkans and the post-2022 enlargement cycle triggered by Russia’s war against Ukraine, the article demonstrates how weakened membership credibility and heightened political discretion undermine the transformative capacity of conditionality. It concludes that geopolitical enlargement reconfigures conditionality into a relational and distributive governance tool, raising structural tensions between strategic stabilisation and values-based integration.

* Andrea Gawrich holds the Chair of International Integration with a focus on Eastern Europe at Justus Liebig University Giessen. Doris Wydra is Executive Director at the Salzburg Centre of European Union Studies

Aktuelle Entwicklungen im Europarecht

Allgemeines und Institutionelles

Jahresbericht 2026 über den Binnenmarkt

Die Europäische Kommission hat am 30. Januar 2026 ihren Jahresbericht 2026 über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU angenommen. Auf der Grundlage von 29 zentralen Leistungsindikatoren bewertet der Bericht das Funktionieren des Binnenmarkts sowie die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen. Verbesserungen in der Berichtsperiode betreffen insbesondere die Anerkennung von Qualifikationen im Binnenmarkt, die Marktüberwachung, die Nutzung digitaler Technologien durch Unternehmen, InvestEU-Investitionen sowie den Ausbau erneuerbarer Energien. Verschlechterungen werden hingegen unter anderem beim innergemeinschaftlichen Handel, bei der Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien, bei Normsetzungszeiten, beim Fachkräftemangel im Bereich der grünen Transformation, bei den PISA-Ergebnissen und bei privaten Investitionen festgestellt. Neu eingeführt wurden Indikatoren zur Messung von Vereinfachungsfortschritten, die geschätzte Verwaltungseinsparungen von rund 15 Mrd. EUR ausweisen, sowie zum Anteil vollständig digitaler Verwaltungsverfahren im Binnenmarkt. Für 2026 kündigt die Kommission einen verstärkten Fokus auf den Abbau von Binnenmarkthindernissen, insbesondere bei Zahlungsverzug und umweltbezogenen Dienstleistungen, an, flankiert durch Dialoge mit den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren.

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Strategie gegen Rassismus

Die Europäische Kommission hat am 20. Januar 2026 eine neue EU-Strategie gegen Rassismus verabschiedet, die an den diesbezüglichen Aktionsplan 2020–2025 anknüpft und das Ziel eines Europas ohne Rassismus verfolgt. Trotz erzielter Fortschritte zeigt der Eurobarometer, dass rassistische Diskriminierung weiterhin von rund zwei Dritteln der Bevölkerung als verbreitetes Problem wahrgenommen wird. Die Strategie setzt auf eine konsequentere Durchsetzung der EU-Antidiskriminierungsvorschriften, die Förderung von Inklusion in zentralen Lebensbereichen sowie den Ausbau von Antirassismus-Partnerschaften auf allen Ebenen. Zentrale Massnahmen umfassen die Stärkung des Rechtsrahmens gegen Hassrede und Hasskriminalität, die Unterstützung nationaler Gleichstellungsstellen, EU-weite Sensibilisierungskampagnen und eine verbesserte Nutzung von Gleichstellungsdaten.

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EuGH: Verstoss gegen Aussenkompetenz der Union

Durch seine Abstimmung entgegen einem gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Neueinstufung von Cannabis hat Ungarn gegen das Unionsrecht verstossen. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 27. Januar 2026 in der Rechtssache C-271/23 (Kommission / Ungarn – Neueinstufung von Cannabis) entschieden. Ungarn, das die Rechtswidrigkeit dieses gemeinsamen Standpunkts nicht geltend machen kann, habe gegen die ausschliessliche Aussenkompetenz der Union in diesem Bereich sowie gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit verstossen.

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EuGH: Souveränität Ungarns

Im Dezember 2023 hat Ungarn das Gesetz Nr. LXXXVIII über den Schutz der nationalen Souveränität erlassen. Mit diesem Gesetz wurde ein Amt zum Schutz der Souveränität geschaffen, eine unabhängige Stelle, deren Aufgabe es ist, Organisationen oder Personen zu identifizieren, deren im Interesse anderer Staaten und ausländischer Akteure, insbesondere mit ausländischer Unterstützung, durchgeführte Tätigkeiten die demokratischen Prozesse und den Willen der Wähler beeinflussen und damit die Souveränität Ungarns beeinträchtigen oder gefährden könnten. Das Amt verfügt über einen weiten Beurteilungsspielraum und Ermittlungsbefugnisse ohne jegliche gerichtliche Kontrolle. Es kann alle Informationen, einschliesslich personenbezogener Daten, anfordern und diese an die zuständigen nationalen Behörden zur Einleitung weiterer Massnahmen übermitteln. Es ist befugt, die Ergebnisse seiner Untersuchungen und Jahresberichte zu veröffentlichen. Hiergegen hat die Europäische Kommission beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage erhoben und macht geltend, dass Ungarn gegen seine Verpflichtungen aus mehreren Bestimmungen des Primär- und des Sekundärrechts über die Grundfreiheiten, aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) und aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstossen habe. Generalanwältin Kokott schlägt in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache C-829/24 (Kommission / Ungarn; Schutz vor ausländischer politischer Einflussnahme) dem Gerichtshof vor festzustellen, dass Ungarn gegen das Unionsrecht verstossen hat.

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Einführung des Euro in Bulgarien

Am 1. Januar 2026 hat Bulgarien den Euro als amtliche Währung eingeführt. Mit Bulgariens Beitritt nutzen nunmehr 21 EU-Mitgliedstaaten mit über 357 Millionen Menschen die gemeinsame Währung, die laut Eurobarometer breite Zustimmung geniesst. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, der Euro stärke Bulgariens Chancen im Binnenmarkt, sein Gewicht in Europa sowie die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der EU insgesamt.

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Aussen- und Sicherheitspolitik

EU-Visumsstrategie

Die Europäische Kommission hat am 29. Januar 2026 ihre erste EU-Visumstrategie angenommen, um die Visapolitik strategischer auszurichten und die EU besser auf globale Mobilität, Instabilität und geopolitischen Wettbewerb vorzubereiten. Ziel ist es, Europa sicherer zu machen, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, den globalen Einfluss der EU zu stärken und die Visapolitik moderner, effizienter und kohärenter zu gestalten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Sicherheit durch strengere Instrumente wie einen reformierten Visa-Aussetzungs- und Hebelmechanismus, gezielte restriktive Visamassnahmen sowie bessere Sicherheitsstandards für Reisedokumente. Gleichzeitig sollen Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Lichte von Reiseangeboten unterstützt werden, etwa durch vollständig digitale Visaverfahren, das ETIAS ab Ende 2026, länger gültige Mehrfachvisa für vertrauenswürdige Reisende und erleichterte Verfahren für Geschäftsreisende. Weitere Massnahmen zielen auf die Anwerbung und Bindung von Talenten, unter anderem durch bessere Bedingungen für Studierende, Forschende, hochqualifizierte Fachkräfte sowie Start-up- und Scale-up-Gründer und durch neue Anlaufstellen für legale Arbeitsmigration.

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Partnerschaftsabkommen EU-Mercosur

Die Europäische Union und der Mercosur haben am 17. Januar 2026 ein Partnerschaftsabkommen sowie ein Interimsabkommen über den Handel unterzeichnet und damit einen der grössten integrierten Wirtschaftsräume weltweit mit rund 700 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern begründet. Das Abkommen zielt auf den weitgehenden Abbau von Zöllen, erleichterte Investitionen und resilientere Lieferketten ab und soll die EU-Exporte in den Mercosur um bis zu 40 % steigern sowie Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit sichern. Gleichzeitig setzt es ein geopolitisches Signal zugunsten von Multilateralismus und einer regelbasierten internationalen Ordnung in einem von Unsicherheit geprägten globalen Umfeld. Für die Landwirtschaft enthält das Abkommen einen Rechtsrahmen mit verbessertem Marktzugang, Schutz geografischer Angaben und rechtsverbindlichen Schutzmechanismen für sensible Erzeugnisse, flankiert durch verstärkte Kontrollen und ein finanzielles Sicherheitsnetz. Ergänzt wird dies durch ambitionierte Nachhaltigkeits- und Umweltklauseln, insbesondere zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens und zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050, was den handelspolitischen Ansatz der EU normativ weiter festigt.

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Strategische Partnerschaft EU-Vietnam

Die Europäische Union und Vietnam haben am 29. Januar 2026 vereinbart, ihre Beziehungen nach 35 Jahren Zusammenarbeit zu einer umfassenden strategischen Partnerschaft auszubauen. Ziel ist eine vertiefte Kooperation unter anderem in den Bereichen Handel und Investitionen, Klima und Energie, digitaler Wandel, Forschung und Innovation, Sicherheit sowie multilaterale Zusammenarbeit. Die Partnerschaft soll zugleich den Dialog über Menschenrechte und Grundfreiheiten stärken. Sie reflektiert das gemeinsame Interesse beider Seiten an der Stärkung des Völkerrechts, des Multilateralismus sowie eines freien und offenen Welthandels in einem veränderten geopolitischen Umfeld. Aufbauend auf bestehenden Abkommen, insbesondere dem EU-Vietnam-Freihandelsabkommen, knüpft der Schritt an eine bereits enge Zusammenarbeit an, die spürbare wirtschaftliche und politische Vorteile für beide Seiten gebracht hat.

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Strategische Partnerschaft EU-Indien

Am 27. Januar 2026 eröffneten die Europäische Union und Indien beim 16. EU-Indien-Gipfel in Neu-Delhi ein neues Kapitel ihrer strategischen Partnerschaft. Zentrale Meilensteine sind der Abschluss eines umfassenden Freihandelsabkommens sowie die Unterzeichnung einer Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft, die die Zusammenarbeit in Wirtschaft, Sicherheit und geopolitischer Resilienz deutlich vertiefen. Die Teilnahme von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident António Costa als Ehrengäste an Indiens «77. Republic Day Parade» unterstrich symbolisch die neue Nähe zwischen beiden Partnern. Das Freihandelsabkommen zählt zu den grössten weltweit, baut tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse ab, senkt Zölle in Milliardenhöhe und stärkt integrierte Lieferketten sowie die wirtschaftliche Sicherheit beider Seiten. Ergänzt wird dies durch Initiativen zu Technologie, Forschung, Innovation, Mobilität und Qualifikationen, darunter Innovationszentren, eine Start-up-Partnerschaft und eine vertiefte wissenschaftliche Zusammenarbeit. Mit der Agenda «Towards 2030» bekräftigen EU und Indien zudem ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Klima, Konnektivität, Sicherheit und multilaterale Ordnung und positionieren ihre Partnerschaft als prägend für das 21. Jahrhundert.

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Datenschutz

EuGH: DSGVO – Körperkamera

Der EuGH hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 in der Rechtssache C-422/24 (Storstockholms Lokaltrafik) entschieden, dass beim Einsatz einer Körperkamera anlässlich der Fahrscheinkontrolle dem betroffenen Fahrgast bestimmte Informationen unmittelbar zur Verfügung gestellt werden müssen. Die wichtigsten Informationen könnten auf einem Hinweisschild angezeigt werden. Die weiteren obligatorischen Informationen könnten der betroffenen Person in geeigneter und vollständiger Weise an einem leicht zugänglichen Ort zur Verfügung gestellt werden, so der EuGH.

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EuGH: DSGVO – WhatsApp Ireland

In seinem Urteil vom 10. Februar 2026 in der Rechtssache C-97/23 P (WhatsApp Ireland) hat der EuGH festgestellt, dass die Klage von WhatsApp Ireland gegen den verbindlichen Beschluss 1/2021 des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zulässig ist. Der EuGH hebt den Beschluss auf und verweist die Rechtssache zur Entscheidung in der Sache an das Europäische Gericht zurück. Der EDSA hatte zuvor einen für alle betroffenen Aufsichtsbehörden verbindlichen Beschluss erlassen, nämlich den Beschluss 1/2021, in dem er u. a. einen Verstoss gegen bestimmte Vorschriften der DSGVO feststellte und die irische Aufsichtsbehörde dazu verpflichtete, die geplanten Abhilfemassnahmen, einschliesslich der Höhe der Geldbussen, zu ändern. Auf dieser Grundlage erliess die irische Aufsichtsbehörde ihren endgültigen Beschluss, der an WhatsApp gerichtet war und mit dem sie gegen WhatsApp insbesondere Geldbussen in Höhe von insgesamt 225 Millionen Euro verhängte. WhatsApp erhob gegen den Beschluss des EDSA eine Nichtigkeitsklage beim Gericht.

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Gesundheit

Taskforce für Lebensmittelsicherheit

Die Europäische Kommission hat am 26. Januar 2026 eine Taskforce für verstärkte Einfuhrkontrollen zur Lebensmittelsicherheit eingerichtet, um die Einhaltung von Unionsstandards bei Importen zu gewährleisten. Im Fokus stehen Lebens- und Futtermittelsicherheit, Pestizidrückstände und die koordinierte Überwachung bestimmter Importprodukte. Die Taskforce bündelt Fachwissen aus Kommission und Mitgliedstaaten und soll die Einfuhrkontrollen weiter harmonisieren, gemeinsame Massnahmen empfehlen und zusätzlichen Regelungs- oder Verwaltungsbedarf identifizieren.

Ziel ist es, das höchste Schutzniveau für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sicherzustellen und gleich hohe Standards für importierte und in der EU hergestellte Produkte durchzusetzen.

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Kommunikation und Medien

Aktionsplan gegen Cybermobbing junger Menschen

Ein neuer Aktionsplan der Europäischen Kommission gegen Cybermobbing verfolgt das Ziel, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum unionsweit wirksam zu schützen. Kernstück ist die Entwicklung einer EU-weit nutzbaren App, über die Betroffene Cybermobbing niedrigschwellig melden, Unterstützung erhalten sowie Beweise sicher speichern und an nationale Anlaufstellen übermitteln können. Die Kommission stellt hierfür ein technisches und konzeptionelles Grundmodell bereit, das von den Mitgliedstaaten an nationale Gegebenheiten angepasst wird. Ergänzend setzt der Aktionsplan auf einen koordinierten EU-Ansatz mit gemeinsamen Begriffsbestimmungen, vergleichbarer Datenerhebung und umfassenden nationalen Strategien. Bestehende Rechtsakte und Initiativen sollen gezielt weiterentwickelt werden, insbesondere durch die Überarbeitung und Konkretisierung einschlägiger Leitlinien zum Gesetz über digitale Dienste, zur Rolle vertrauenswürdiger Hinweisgeber sowie zur Regulierung von Video- und KI-basierten Plattformen. Der Aktionsplan betont zudem die präventive Dimension durch die Förderung digitaler Kompetenz, verantwortungsvoller Online-Praktiken und schulischer Aufklärung von klein auf. Flankiert wird dies durch den Ausbau von Unterstützungsangeboten über «Safer Internet Centres», die «Better Internet for Kids Platform» und die fortgesetzte Förderung des «Safer Internet Day».

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Stärkung der Cybersicherheit

Die EU ist täglich Cyber- und hybriden Angriffen ausgesetzt; vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission am 20. Januar 2026 ein Cybersicherheitspaket zur Stärkung der Resilienz und Kapazitäten der Union vorgeschlagen. Kernstück ist eine überarbeitete Cybersicherheitsverordnung, die die Sicherheit der IKT-Lieferketten verbessert, Risiken durch Hochrisikoanbieter aus Drittländern mindert und auf dem 5G-Sicherheitsinstrumentarium aufbaut. Zugleich wird der europäische Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung vereinfacht und erweitert, mit klareren Verfahren, kürzeren Entwicklungsfristen und freiwilligen, praxisnahen Zertifizierungen. Das Paket soll ausserdem die Einhaltung der Cybersicherheitsvorschriften durch gezielte Anpassungen der NIS-2-Richtlinie erleichtern. Schliesslich wird die Rolle der Agentur für Cybersicherheit (ENISA) gestärkt, um Bedrohungen besser zu erkennen, Reaktionen zu koordinieren, Unternehmen zu unterstützen und Kompetenzen im Bereich Cybersicherheit europaweit auszubauen.

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Migration und Asyl

Neue Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement

Die Europäische Kommission hat am 29. Januar 2026 eine Europäische Strategie für das Asyl- und Migrationsmanagement vorgelegt, die als politischer Orientierungsrahmen für die nächsten fünf Jahre dienen soll. Sie knüpft an die Reformen des Migrations- und Asylpakets, den Ausbau des Aussengrenzschutzes und eine verstärkte Migrationsdiplomatie an und verweist auf einen Rückgang irregulärer Migration sowie effizienteres Migrationsmanagement. Zentrales Leitmotiv ist ein fairer und solider Ordnungsrahmen im Einklang mit den europäischen Werten, verbunden mit dem Anspruch, dass Europa selbst entscheidet, wer unter welchen Voraussetzungen einreist. Inhaltlich verfolgt die Strategie drei Hauptziele: die Bekämpfung irregulärer Migration und von Schleuserkriminalität, den Schutz von Flüchtenden sowie die gezielte Anwerbung von Arbeits- und Fachkräften bei gleichzeitiger Missbrauchsverhinderung. Zur Umsetzung definiert sie fünf Prioritäten, darunter eine intensivierte Migrationsdiplomatie, die Stärkung der EU-Aussengrenzen, ein funktionsfähiges Asylsystem, wirksamere Rückführungen und eine strategische Arbeitskräftemobilität. Flankiert wird dies durch den verstärkten Einsatz digitaler und KI-gestützter Instrumente, erhebliche Haushaltsmittel im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen sowie die ausdrückliche Bindung aller Massnahmen an Grundrechte und internationale Verpflichtungen.

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Personenfreizügigkeit

EuGH: Niederlassungsfreiheit

In Litauen sind internationale Privatschulen gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass ihr Personal die Voraussetzung der litauischen Sprache erfüllt. Dies könne als eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit angesehen werden, entschied der EuGH in seinem Urteil vom 12. Februar 2026 in der Rechtssache C-48/24 (Vilniaus tarptautinė mokykla). Die litauische Regelung mache es nämlich für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten weniger attraktiv, in Litauen eine Bildungseinrichtung, die Bildungsprogramme in einer anderen Sprache als Litauisch anbietet, zu gründen und zu betreiben. Zwar seien die nationalen Rechtsvorschriften offenbar geeignet, das legitime Ziel des Schutzes und der Förderung der litauischen Sprache zu gewährleisten, doch verletzen sie aufgrund der Modalitäten, wie die betroffenen Mitglieder des Personals die Kenntnisse dieser Sprache nachweisen müssen, und aufgrund des Fehlens einer Ausnahmeregelung zu diesem Erfordernis die Niederlassungsfreiheit.

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Sicherheit und Verteidigung

Aktionsplan zur Abwehr von Drohnenbedrohungen

Die Europäische Kommission hat am 11. Februar 2026 einen Aktionsplan vorgelegt, um der wachsenden Bedrohung der inneren Sicherheit der EU durch Drohnen und ähnliche Flugobjekte zu begegnen. Der Plan reagiert auf zunehmende Vorfälle wie Luftraumverletzungen, Flughafenstörungen und Risiken für kritische Infrastrukturen und setzt auf einen einheitlichen, solidarischen EU-Ansatz. Im Zentrum stehen koordinierte Massnahmen zur Verbesserung der Abwehr- und Aufklärungsfähigkeiten, zur besseren Reaktionskoordination sowie zur Stärkung der zivil-militärischen Synergien. Vorgesehen sind unter anderem eine stärkere industrielle Zusammenarbeit, ein EU-Exzellenzzentrum für Drohnenabwehr, Zertifizierungsmechanismen sowie ein Drohnen-Sicherheitspaket mit angepassten Regulierungsvorgaben. Technologisch setzt der Aktionsplan auf Multi-Sensor-Systeme, KI-gestützte Auswertung und die Nutzung von 5G-Netzen zur Echtzeit-Erkennung und Identifizierung bösartiger Drohnen. Flankiert wird dies durch gemeinsame Beschaffung, gross angelegte EU-Übungen, den Ausbau operativer Kapazitäten etwa bei Frontex sowie die Einbettung in bestehende und neue EU-Finanzierungs- und Verteidigungsinitiativen.

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Verbraucherschutz

EuGH: Rückerstattung bei Flugannullierung

Mit Urteil vom 15. Januar 2026 in der Rechtssache C-45/24 hat der EuGH entschieden, dass die Erstattung des Flugticketpreises die beim Kauf von einem Vermittler erhobene Provision umfassen muss. Der Gerichtshof stellt klar, dass, wenn eine Fluggesellschaft akzeptiert, dass der Vermittler in ihrem Namen und für ihre Rechnung Flugtickets ausstellt und ausgibt, davon ausgegangen werden kann, dass sie zwangsläufig die Geschäftspraxis dieses Vermittlers kennt, eine Vermittlungsprovision zu erheben. Da die Erhebung dieser Vermittlungsprovision einen «unvermeidbaren» Bestandteil des Flugticketpreises darstellt, ist sie als von der Fluggesellschaft genehmigt anzusehen. Daher muss die Fluggesellschaft die Provision erstatten.

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EuGH: GVO

In seinem Urteil vom 5. Februar 2026 in den verbundenen Rechtssachen C-364/24 und C-393/24 (Fidenato) urteilt der Gerichtshof, dass die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen den Anbau von genetisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet untersagen können. Der Gerichtshof bestätigt damit das Verfahren, das es der Kommission ermöglicht, auf Antrag eines Mitgliedstaats das Gebiet, in dem ein GVO angebaut werden darf, einzuschränken, und er bestätigt, dass das Verbot des Anbaus von MON-810-Mais, das in Italien auf der Grundlage dieses Verfahrens eingeführt wurde, rechtmässig ist.

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EuGH: Immobilienkredite

In seinem Urteil vom 12. Februar 2026 in der Rechtssache C-471/24 (PKO BP) hat der EuGH festgestellt, dass die Informationspflicht einer Bank sie nicht verpflichtet, dem Verbraucher die Einzelheiten der Methodik eines rechtlich geregelten Referenzindexes mitzuteilen. Weiter führt der EuGH aus, dass eine Vertragsklausel, die einen Referenzindex wie den WIBOR enthält, grundsätzlich nicht allein zu einem erheblichen Ungleichgewicht zwischen den Parteien zum Nachteil des Verbrauchers führen könne. Ein Verbraucher hatte vor einem polnischen Gericht geltend gemacht, dass die Vertragsklausel über den Zinssatz missbräuchlich sei und ihn daher nicht binde. Er warf der Bank vor, ihm nicht zuverlässig, vollständig und verständlich erklärt zu haben, wie der WIBOR 6M berechnet werde, welche Faktoren seinen Wert beeinflussten und welche Rolle die Banken selbst bei der Festlegung dieses Index spielten. Dem hat der EuGH nicht zugestimmt.

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Wettbewerbsrecht

Leitlinien zur Verordnung über drittstaatliche Subventionen

Die Europäische Kommission hat Leitlinien zur Verordnung über drittstaatliche Subventionen veröffentlicht, um die Anwendung der Regeln vorhersehbarer und transparenter für Unternehmen zu machen. Darin präzisiert sie insbesondere, wie sie prüft, ob drittstaatliche Subventionen die Wettbewerbsposition von Unternehmen im Binnenmarkt stärken und geeignet sind, Wettbewerbsverhalten und Marktdynamik zu verzerren. Ein besonderer Fokus liegt auf öffentlichen Vergabeverfahren, bei denen untersucht wird, ob subventionierte Angebote ungerechtfertigt günstig sind und inwieweit dieser Vorteil auf drittstaatliche Subventionen zurückzuführen ist. Zudem erläutern die Leitlinien die Abwägungsprüfung, bei der negative Wettbewerbsverzerrungen gegen spezifische positive Wirkungen der Subvention abgewogen werden und gegebenenfalls Zusagen oder Abhilfemassnahmen verlangt werden können. Schliesslich konkretisieren sie den Aufgreifmechanismus, der der Kommission erlaubt, auch unterhalb der formalen Schwellenwerte Anmeldungen oder Meldungen für Zusammenschlüsse und Vergabeverfahren zu verlangen, wobei bestimmte geringfügige oder aussergewöhnliche Fälle ausgenommen sind.

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