Inhalt
- Einleitung
- Entwicklung der Jugendkriminalität insgesamt
- Entwicklung einzelner Straftaten
- Entwicklungen für Subgruppen Jugendlicher
- Entwicklungen im Dunkelfeld
- Schluss
- Literatur
I. Einleitung
Das Thema Jugendkriminalität, insbesondere Jugendgewalt, beschäftigt Medien und Gesellschaft. Vor allem einzelne Fälle schwerer Gewalt stehen dabei im Zentrum der Aufmerksamkeit, wodurch solche Fälle medial klar überrepräsentiert werden.[1]Vgl. u.a. Hestermann. Und wenn solche Fälle die Gesellschaft bewegen, dauert es gewöhnlich nicht lang, bis sich die Politik mit der Jugendkriminalität beschäftigt. Ein Anstieg der Jugendkriminalität in den 2000er Jahren war dabei Anlass, auf bundespolitischer Ebene 2011 ein vorwiegend präventiv orientiertes Nationales Programm Jugend und Gewalt zu beschliessen, welches 2015 nach einem deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität beendet wurde. Im Anschluss daran stieg die Kriminalität wieder, was zunächst wenig politische Beachtung erhielt. Erst seit einiger Zeit fordern verschiedene Vorstösse eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Anstelle präventiv orientierter Vorhaben nehmen nunmehr also repressive Vorhaben Überhand in der politischen Debatte über die Jugendgewalt.[2]Vgl. Ege et al.
Grundsätzlich ist Jugendkriminalität Teil jeder Gesellschaft. Dass Jugendliche strafrechtlich auffälliger sind als andere Altersgruppen, ist nicht per se beunruhigend. Ausdruck findet diese Auffälligkeit in der sog. Alters-Kriminalitäts-Kurve, welche sich seit langer Zeit in vielen Gesellschaften zeigt und die zu einem der wohl beständigsten empirischen Befunde der Kriminologie gehört.[3]Vgl. u.a. Hirschi/Gottfredson; Matthews/Minton. Auch wenn sich je nach historischem und örtlichem Kontext gewisse unterschiedliche Akzentuierungen in den jeweiligen Kurven zeigen[4]Steffensmeier/Slepicka/Schwartz., verdeutlichen die Befunde, dass ein grosser Teil der Jugendkriminalität auf erklärbaren Umständen beruht. So geht das Aufwachsen mit biologischen, psychischen und sozialen Veränderungen einher, die eine erhöhte Bereitschaft zum Begehen von Straftaten bedingen. Bei vielen Jugendlichen ist dies vorübergehend und die ausgeführten Straftaten haben Bagatellcharakter.
Einzelne Straftaten von Jugendlichen sollten daher nicht Anlass sein, etablierte Prozesse im Umgang mit Jugendkriminalität in Frage zu stellen. Erst wenn sich über mehrjährige Zeiträume negative Entwicklungen abzeichnen, sollten diese kritisch hinterfragt werden. Grundlage hierfür sind dabei Zahlen und Statistiken sowie deren informierte Deutung. Anliegen dieses Beitrags ist es, die kürzlich vorgestellten Zahlen der Schweizerischen Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2025 mit Blick auf 10- bis 17-jährige Jugendliche vorzustellen, mittelfristig im Vergleich der Jahre seit 2020 einzuordnen und damit unsere bisherigen Analysen zu diesem Thema fortzuführen.[5]Baier/Zobrist; Ege et al. Dabei wird in vier Schritten vorgegangen: Zunächst sollen erstens die jugendlichen Beschuldigten für Straftaten insgesamt betrachtet werden. Zweitens werden ausgewählte Straftaten, vor allem Gewaltstraftaten, in ihrer Entwicklung betrachtet. Daran schliesst sich drittens der Vergleich verschiedener Subgruppen Jugendlicher an. Zuletzt sollen die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik mit aktuell vorhandenen Dunkelfelddaten kontrastiert werden.
II. Entwicklung der Jugendkriminalität insgesamt
Im Jahr 2025 wurden 10’300 10- bis 17-jährige Jugendliche wegen des Begehens einer Straftat polizeilich als Beschuldigte registriert. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass dies nicht bedeutet, dass diese Jugendlichen tatsächlich eine Straftat begangen haben müssen. Dies wird erst durch eine Verurteilung zweifelsfrei festgestellt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik beinhaltet damit zwangsweise Fälle, bei denen es nicht zu einer Verurteilung kommt oder überhaupt kommen kann. Letzteres lässt sich etwa gut an der jeweils kleinen Anzahl an erfassten Beschuldigten im Alter unter 10 Jahren und damit unterhalb der Strafmündigkeit nach Art. 3 Abs. 1 JStG illustrieren, bei denen eine strafrechtliche Verurteilung von vornherein ausgeschlossen ist. Da aktuelle Fälle immer erst verzögert in die Verurteiltenstatistik fliessen[6]Wobei die besondere Bedeutung des Beschleunigungsgebots im Jugendstrafverfahren (vgl. dazu Ege/Jositsch/Albizzati, Einleitung, Rz. 21 ff.) und die damit einhergehenden kürzeren Bearbeitungsfristen … Continue reading und diese zudem auch immer etwas später im Jahr veröffentlicht wird als die Polizeiliche Kriminalstatistik, können zu neueren Entwicklungen der Jugendkriminalität aktuell nur unter Bezug der Polizeilichen Kriminalstatistik Aussagen getroffen werden.[7]Vgl. zu den Entwicklungen der grundsätzlich auf niedrigerem Niveau befindlichen Verurteiltenzahlen bis 2024 u.a. Ege et al.
Bei etwas über 700’000 10- bis 17-jährigen Jugendlichen, die am 31.12.2024 in der Bevölkerungsstatistik ausgewiesen wurden, entspricht die genannte Anzahl von 10’300 Beschuldigten einem Anteil von 1.41 %[8]Im Jahr 2025 wurden, alle Altersgruppen umfassend, 92,147 Beschuldigte registriert.; oder anders ausgedrückt: Nur jeder 70. 10- bis 17-jährige Jugendliche wurde des Begehens einer Straftat nach Strafgesetzbuch[9]Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (StGB, SR 311.0). beschuldigt – für die überwältigende Mehrheit der Jugendlichen gilt dies mithin nicht.
Abbildung 1 zeigt die Entwicklung dieses Anteils seit dem Jahr 2020. Erkennbar ist, dass im Jahr 2025 der Anteil deutlich niedriger liegt als noch 2021; in diesem Jahr wurden 1.60 % der 10- bis 17-Jährigen als Beschuldigte registriert. Der Rückgang bis zum Jahr 2025 beträgt insofern über 12 %.
Im Bereich der Delikte gegen Leib und Leben ist der Anteil polizeilich registrierter 10- bis 17-Jähriger mehr oder weniger konstant geblieben. 2025 wurden 0.37 % aller Jugendlichen wegen des Begehens eines derartigen Delikts polizeilich registriert, 2023 waren es 0.39 %. Gleiches gilt für Delikte gegen die sexuelle Integrität: Der aktuelle Anteil von 0.20 % entspricht dem durchschnittlichen Anteil der vorangegangenen fünf Jahre. In Bezug auf diese beiden Bereiche ist daher zu folgern, dass es keinen Anstieg, aber auch keinen Rückgang im Anteil beschuldigter Jugendlicher gegeben hat.
Ein deutlicher Rückgang zeigt sich demgegenüber im Bereich der Vermögensdelikte: Im Jahr 2021 wurde ein Prozent der 10- bis 17-Jährigen einer Straftat aus diesem Bereich beschuldigt, 2025 lag der Anteil bei 0.74 % und damit um über ein Viertel niedriger.
Ebenfalls in Abbildung 1 aufgeführt ist der Anteil an Jugendlichen, die als Beschuldigte von Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) polizeilich erfasst wurden. Dieser Anteil sank kontinuierlich von 0.66 auf 0.21 %. Im Jahr 2025 wurden also weniger als halb so viele Jugendliche polizeilich in diesem Bereich registriert wie noch sechs Jahre zuvor.

Abbildung 2 stellt die Anteile polizeilich nach StGB registrierter Jugendlicher im Kantonsvergleich dar. Für das Tessin und Glarus lagen zum Zeitpunkt der Erstellung des Beitrags noch keine Zahlen vor, weshalb diese beiden Kantone nicht mit dargestellt sind. Zwei Befunde sind hervorzuheben: Erstens ist in der Mehrzahl (16 von 24 Kantonen) ein Rückgang der Jugendkriminalität zu verzeichnen. Stärkere Anstiege zeigen sich nur in den kleineren Kantonen Zug, Schwyz, Appenzell Innerrhoden und Nidwalden. Im Fall von Nidwalden bedeutet der Anstieg von 94.8 %, dass im Jahr 2024 17, im Jahr 2025 33 Jugendliche wegen des Begehens einer Straftat registriert wurden. Die absoluten Zahlen sind also weiterhin sehr niedrig – und bei solch niedrigen Zahlen kann es im Jahresvergleich durchaus zu stärkeren Abweichungen nach unten oder oben kommen; im Jahr 2021 wurden im Übrigen 58 Beschuldigte im Kanton Nidwalden registriert.
Ein zweiter Befund ist, dass sich das Niveau der Jugendkriminalität zwischen den Kantonen in nicht geringem Mass unterscheidet. Während im Jahr 2025 im Kanton Appenzell Innerrhoden nur 0.78 % aller Jugendlichen polizeilich registriert wurden, waren es im Kanton Basel-Stadt mit 3.36 % mehr als viermal so viele. Da der Fokus in diesem Beitrag auf die Entwicklungstrends gerichtet ist, werden diese regionalen Unterschiede nicht weiter interpretiert. Hinzuweisen ist aber darauf, dass solche Unterschiede nicht per se auf eine unterschiedliche Kriminalitätsbereitschaft junger Menschen hindeuten müssen, sondern dass für Kriminalstatistiken relevante Einflussgrössen wie bspw. die Anzeigebereitschaft oder die personelle und finanzielle Ausstattung sowie die Arbeitsweisen der jeweiligen Strafverfolgungsbehörden mitzuberücksichtigen sind.

III. Entwicklung einzelner Straftaten
In Tabelle 1 werden die jugendlichen Beschuldigten verschiedener Einzeldelikte aufgeführt. Dabei wird auf die absolute Anzahl zurückgegriffen, um darzulegen, dass schwere Straftaten auch im Jugendalter äusserst selten stattfinden (bei durchschnittlich 700’000 Jugendlichen, die im Alter von 10 bis 17 Jahren in der Schweiz leben).
Beschuldigte von Tötungsdelikten und Vergewaltigungen werden am seltensten in der Polizeilichen Kriminalstatistik ausgewiesen, Beschuldigte von Ladendiebstählen und Sachbeschädigungen am häufigsten. Bei den insgesamt zehn dargestellten Einzeldelikten hat es bei sieben Delikten 2025 im Vergleich zu 2024 einen Rückgang gegeben. Am stärksten fällt dieser bei Ladendiebstahl (-25.3 %) und Raub (-15.9 %) aus. Werden die drei Delikte betrachtet, für die sich im Vergleich 2024 zu 2025 keine Rückgänge zeigen (Tötungsdelikte, einfache Körperverletzungen, Vergewaltigung), ist für zwei Delikte in der mittelfristigen Betrachtung seit 2020 ein Rückgang festzustellen. Bei der Betrachtung von 2020 zu 2025 wird dabei auf einen Vergleich der Belastungszahlen zurückgegriffen, um zu berücksichtigen, dass sich die Bevölkerungszahl dieser Altersgruppe innerhalb dieser sechs Jahre um immerhin 9.5 % erhöht hat. In dieser mittelfristigen Betrachtung ergibt sich ein Rückgang bei Tötungsdelikten und bei einfachen Körperverletzungen; nur bei der Vergewaltigung ist weiterhin ein Anstieg zu beobachten. Dieser ist aber primär durch eine veränderte, seit 1. Juli 2024 in Kraft getretene Gesetzgebung bedingt, die zur Folge hat, dass mehr Vergewaltigungsformen unter diesen Tatbestand gefasst werden, was zu einem deutlichen Anstieg der Beschuldigtenzahlen von 2024 auf 2025 führt. In den Jahren 2020 bis 2024 ist ein viel geringerer Anstieg vorhanden, der sich wahrscheinlich auch auf eine erhöhte Anzeigebereitschaft zurückführen lässt. Eine Jugendstudie aus Deutschland hat bspw. gezeigt, dass im Jahr 2024 sexuelle Gewaltdelikte zu 18.9 % angezeigt wurden; zwei Jahre vorher lag die Rate bei 16.3 %.[10]Krieg et al., 89; Dreißigacker et al., 59.
Zusammengefasst gilt damit für alle Delikte – und betrachtet wurden vor allem Delikte mit einer hohen gesellschaftlichen Aufmerksamkeit: Mittel- oder kurzfristig sinken alle Jugenddelikte, mit der Ausnahme der Vergewaltigung, deren Entwicklung aufgrund einer bedeutsamen gesetzlichen Veränderung derzeit nicht valide eingeschätzt werden kann.
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2025 zu 2024 in % |
2025 zu 2020 in % (bevölkerungs- relativiert) |
|
| Tötungsdelikte | 39 | 30 | 31 | 35 | 28 | 32 | 14.3 | -25.1 |
| schwere Körperverletzung | 110 | 131 | 145 | 187 | 211 | 193 | -8.5 | 60.3 |
| einfache Körperverletzung | 865 | 741 | 840 | 853 | 756 | 913 | 20.8 | -3.6 |
| Tätlichkeiten | 1075 | 1054 | 1092 | 1180 | 1171 | 1154 | -1.5 | -1.9 |
| Raub | 649 | 659 | 644 | 550 | 636 | 535 | -15.9 | -24.7 |
| Vergewaltigung | 78 | 94 | 96 | 101 | 112 | 172 | 53.6 | 101.4 |
| sexuelle Nötigung | 115 | 115 | 126 | 135 | 137 | 130 | -5.1 | 3.3 |
| Ladendiebstahl | 1750 | 1886 | 1919 | 2197 | 1922 | 1436 | -25.3 | -25.0 |
| Sachbeschädigung | 2266 | 2248 | 1925 | 1730 | 1704 | 1585 | -7.0 | -36.1 |
| Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte | 267 | 274 | 205 | 207 | 200 | 183 | -8.5 | -37.4 |
IV. Entwicklungen für Subgruppen Jugendlicher
Die Polizeiliche Kriminalstatistik erlaubt, Auswertungen getrennt nach Altersgruppen, Geschlecht und Staatsangehörigkeit vorzunehmen. Alle drei Merkmale können nicht als bedeutsame Einflussfaktoren kriminellen Verhaltens gelten. Es handelt sich eher um sog. «Carrier-Variablen»[11]Suhling/Greve, 42., d.h. um Merkmale, die für andere, hintergründige Merkmale stehen, wie bspw. bestimmte Werthaltungen, Einstellungen, Erziehungserfahrungen usw., also für Variablen, die sie «gewissermaßen mit sich tragen». Nicht die «Carrier-Variable» bietet die eigentliche Erklärung, sondern die damit verbundenen Faktoren, die über wissenschaftliche Forschung sichtbar gemacht werden müssen. Wenn an dieser Stelle diese demografischen Merkmale betrachtet werden, darf dies daher nicht gleichgesetzt werden mit einer Analyse der Ursachen von Jugendkriminalität.
Tabelle 2 beinhaltet absolute Zahlen zu in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Beschuldigten – getrennt nach den beiden Altersgruppen der 10- bis 14-Jährigen und der 15- bis 17-Jährigen für vier ausgewählte Delikte. Diese werden herausgegriffen, weil sie Gewaltdelikte mit einer gewissen öffentlichen Aufmerksamkeit darstellen. Es bestätigt sich dabei zunächst ein bekannter Befund: Jüngere Jugendliche treten seltener als Tatpersonen in Erscheinung als ältere Jugendliche.
Mit Blick auf die Entwicklung sind zwei Befunde hervorzuheben: Erstens gibt es zwei Delikte, die bei beiden Altersgruppen im Vergleich der Jahre 2024 und 2025 zurückgehen: die schweren Körperverletzungen und die Raubtaten. Bei den 10- bis 14-Jährigen findet sich für beide Jahre bei schweren Körperverletzungen zwar dieselbe Zahl (61 Beschuldigte); da die Bevölkerungszahl dieser Altersgruppe aber um 1.5 % gestiegen ist, ist eine stabile Zahl eigentlich ein Rückgang. Zweitens steigt bei den zwei anderen Delikten die Beschuldigtenzahl im Vergleich der Jahre 2024 und 2025. Bei Vergewaltigungen ist diese Entwicklung, wie bereits ausgeführt, zurückhaltend zu interpretieren. Bei den einfachen Körperverletzungen ist der Anstieg mit 25.7 bzw. 17.5 % durchaus substanziell. Allerdings ist zumindest bei den 15- bis 17-Jährigen seit 2020 ein relativer Rückgang um 19.5 % vorhanden; nur bei den 10- bis 14-Jährigen steigt die Anzahl um 31.6 % (verglichen wurden wieder bevölkerungsrelativierte Beschuldigtenzahlen).
Letztlich belegen die Auswertungen damit, dass nur bei 10- bis 14-Jährigen und bei einfachen Körperverletzungen Anstiege zu beobachten sind. Auch dabei muss berücksichtigt werden, dass einfache Körperverletzungen anzeigesensibel sind. Der Anstieg um ein Drittel seit 2020 kann daher auch mit einem Anstieg der Anzeigerate in Beziehung stehen. Eine Jugendstudie aus Deutschland hat bspw. ergeben, dass im Jahr 2024 Körperverletzungen durch einzelne Personen zu 12.9 % angezeigt wurden; zwei Jahre vorher lag die Rate bei 10.4 %.[12]Krieg et al., S. 89; Dreißigacker et al., 59. Das medial immer wieder verbreitete Narrativ, dass jugendliche Gewalttäter immer jünger und immer brutaler werden, lässt sich aus den untersuchten Zahlen damit mehrheitlich relativieren. Allerdings lassen sich allfällige Verschiebungen im gängigen Modus Operandi im Rahmen derselben Deliktskategorie nicht untersuchen. Zu beachten ist jedoch, dass gerade bei physischen Übergriffen die Brutalität des Verhaltens ein wesentliches Kriterium für die juristische Qualifikation als Tätlichkeit, einfache Körperverletzung, schwere Körperverletzung oder gar versuchte Tötung ist.
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2025 zu 2024 in % |
2025 zu 2020 in % (bevölke- rungsrela- tiviert) |
||
| schwere Körperver- letzung |
10 bis 14 15 bis 17 |
18 92 |
27 104 |
42 103 |
65 122 |
61 150 |
61 132 |
0.0 -12.0 |
210.6 30.3 |
| einfache Körperver- letzung |
10 bis 14 15 bis 17 |
266 599 |
263 478 |
330 510 |
320 533 |
304 452 |
382 531 |
25.7 17.5 |
31.6 -19.5 |
| Raub | 10 bis 14 15 bis 17 |
152 497 |
161 498 |
187 457 |
156 394 |
138 498 |
121 414 |
-12.3 -16.9 |
-27.0 -24.4 |
| Vergewalti- gung |
10 bis 14 15 bis 17 |
21 57 |
25 69 |
28 68 |
24 77 |
39 73 |
49 123 |
25.6 68.5 |
113.9 95.9 |
Die Entwicklung der vier Delikte nach dem Geschlecht ist in Tabelle 3 dargestellt, wobei sich ausschliesslich auf die Altersgruppe der 15- bis 17-Jährigen beschränkt wird, da aufgrund der höheren Beschuldigtenzahlen gruppenvergleichende Auswertungen vor allem für diese älteren Jugendlichen sinnvoll erscheinen. Für das Delikt der Vergewaltigung sind nur männliche Beschuldigte dargestellt, weil seit dem Jahr 2021 keine weiblichen Beschuldigten dieser Altersgruppe registriert wurden.[13]Vor der Gesetzesveränderung 2024 konnten weibliche Personen nur als Mittäterinnen einer durch einen Mann verübten Vergewaltigung straffällig werden. Erst durch die Gesetzesrevision können auch … Continue reading
Für Raubtaten ist das Bild sehr klar: Die Anzahl Beschuldigter sinkt kurzfristig in vergleichbarem Ausmass für beide Geschlechter. Auch mittelfristig seit 2020 und bevölkerungsrelativiert ergibt sich für beide Geschlechter ein identischer Rückgang der Beschuldigtenzahlen um ca. ein Viertel. Auffällig ist bei diesem Delikt, wie auch bei den schweren Körperverletzungen, der grosse Geschlechterunterschied: Männliche Beschuldigte werden ca. 20-mal häufiger als Beschuldigte registriert; bei einfachen Körperverletzungen ist die Anzahl männlicher Beschuldigter hingegen nur etwa 7-mal so hoch.
Bei den schweren Körperverletzungen ist für männliche Jugendliche im Vergleich der Jahre 2024 und 2025 ein deutlicher Rückgang um 15.0 % feststellbar. Bei den weiblichen Jugendlichen ist hingegen sowohl kurz- als auch mittelfristig ein Anstieg vorhanden. Dieser ist allerdings bei den ausgesprochen niedrigen absoluten Zahlen (von 3 auf 13 Beschuldigte) und den damit verbundenen Schwankungen nicht wirklich bedeutsam. Werden dagegen die einfachen Körperverletzungen betrachtet, zu denen aufgrund höherer absoluter Zahlen verlässlichere Trendaussagen möglich sind, ergibt sich für beide Geschlechter seit 2020 ein Rückgang um ca. ein Fünftel; nur im kurzfristigen Vergleich der Jahre 2024 und 2025 ergibt sich ein leichter Anstieg der Zahlen.
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2025 zu 2024 in % |
2025 zu 2020 in % (bevölke- rungsrela- tiviert) |
||
| schwere Körperverletzung |
männlich weiblich |
89 3 |
95 9 |
98 5 |
112 10 |
140 10 |
119 13 |
-15.0 30.0 |
20.4 296.8 |
| einfache Körperverletzung |
männlich weiblich |
519 80 |
418 60 |
450 60 |
481 52 |
392 60 |
466 65 |
18.9 8.3 |
-19.1 -25.6 |
| Raub | männlich weiblich |
470 27 |
475 23 |
434 23 |
380 14 |
474 24 |
393 21 |
-17.1 -12.5 |
-24.7 -28.8 |
| Vergewaltigung | männlich | 55 | 69 | 68 | 77 | 73 | 123 | 68.5 | 101.4 |
Zuletzt enthält Tabelle 4 Auswertungen zu den vier Delikten in Bezug auf die Zugehörigkeit der Tatperson zu den verschiedenen Aufenthaltsstatus-Gruppen, wobei sich erneut auf die 15- bis 17-Jährigen konzentriert wird. Bemerkenswert ist dabei zunächst die Entwicklung im Bereich der Raubdelikte: Bei allen vier Gruppen sinken die Zahlen Beschuldigter im Vergleich der Jahre 2024 und 2025. Bei Schweizer Jugendlichen ist der Rückgang dabei weit weniger stark als bei den drei ausländischen Gruppen. Auch im Vergleich der Jahre 2020 bis 2025 findet sich ein Rückgang um ca. ein Drittel. Für diesen mittelfristigen Vergleich können Veränderungen dabei nur für Schweizer Jugendliche und Jugendliche der ständigen ausländischen Bevölkerung präsentiert werden, weil Bevölkerungszahlen, an denen die Beschuldigtenzahlen relativiert werden, nur für diese beiden Gruppen zur Verfügung stehen.
Die Beschuldigtenzahlen zu den Vergewaltigungen steigen kurz- wie mittelfristig stärker bei Schweizer Jugendlichen als bei Jugendlichen der ausländischen Bevölkerung. Allerdings können diese Unterschiede aufgrund der generell vorhandenen Unsicherheit bzgl. der Vergewaltigungstrends nicht weiter interpretiert werden.
Bei den schweren Körperverletzungen ist ein Rückgang bei ausländischen Beschuldigten erkennbar, nicht jedoch bei Schweizer Jugendlichen. Bei den leichten Körperverletzungen steigt die Anzahl Beschuldigter bei drei Statusgruppen (inkl. Schweizer Jugendliche); mittelfristig ist aber ein Rückgang sowohl bei Schweizer Jugendlichen wie bei Jugendlichen der ständigen ausländischen Bevölkerung vorhanden.
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2025 zu 2024 in % |
2025 zu 2020 in % (be- völkerungs- relativiert) |
||
| schwere Körperver- letzung |
Schweizer | 51 | 62 | 57 | 64 | 67 | 77 | 14.9 | 42.6 |
| ständige ausländische Wohnbevölke- rung |
33 | 39 | 33 | 37 | 56 | 41 | -26.8 | -0.6 | |
| Asylbevölke- rung |
5 | 2 | 8 | 17 | 24 | 11 | -54.2 | – | |
| übrige Ausländer |
3 | 1 | 5 | 4 | 3 | 3 | 0.0 | – | |
| einfache Körperver- letzung |
Schweizer | 330 | 254 | 272 | 232 | 216 | 262 | 21.3 | -25.0 |
| ständige ausländische Wohnbevölke- rung |
198 | 171 | 182 | 194 | 166 | 196 | 18.1 | -20.8 | |
| Asylbevölke- rung |
35 | 26 | 41 | 83 | 44 | 58 | 31.8 | – | |
| übrige Ausländer |
36 | 27 | 15 | 24 | 26 | 15 | -42.3 | – | |
| Raub | Schweizer | 268 | 254 | 226 | 162 | 205 | 191 | -6.8 | -32.7 |
| ständige ausländische Wohnbevölke- rung |
157 | 169 | 161 | 111 | 156 | 137 | -12.2 | -30.2 | |
| Asylbevölke- rung |
25 | 49 | 38 | 66 | 49 | 36 | -26.5 | – | |
| übrige Ausländer |
47 | 26 | 32 | 55 | 88 | 50 | -43.2 | – | |
| Vergewalti- gung |
Schweizer | 35 | 40 | 37 | 43 | 41 | 78 | 90.2 | 110.5 |
| ständige ausländische Wohnbevölke- rung |
14 | 23 | 28 | 22 | 19 | 34 | 78.9 | 94.3 | |
| Asylbevölke- rung |
3 | 3 | 2 | 9 | 11 | 5 | -54.5 | – | |
| übrige Ausländer |
5 | 3 | 1 | 3 | 2 | 6 | 200.0 | – |
V. Entwicklungen im Dunkelfeld
Alle bislang berichteten Entwicklungen basieren auf Hellfelddaten. Die Nachteile dieser Daten sind hinlänglich bekannt.[14]U.a. Kersting/Erdmann. Um Entwicklungen verlässlich einschätzen zu können, bräuchte es wiederholt, bestenfalls jährlich durchgeführte Dunkelfeldbefragungen für die Schweiz. Solche gibt es bislang nicht. Zuletzt wurden im Jahr 2022 Befragungen durchgeführt, die einerseits für den Kanton Zürich, andererseits für die gesamte Schweiz Wiederholungen zu Befragungen aus den Jahren 2013 und 2014 darstellen.[15]Manzoni et al.; Ribeaud/Loher. Beide Befragungen ergaben einen Anstieg der Jugendkriminalität. So stieg im Kanton Zürich bspw. die 12-Monats-Prävalenzrate bei Körperverletzungen von 6.7 auf 8.0 %, bei Raub von 1.7 auf 3.3 %.[16]Ribeaud/Loher, 37. In der schweizweiten Studie zeigt sich ein Anstieg beim Raub von 0.7 auf 1.3 %, bei Körperverletzungen von 2.3 auf 2.6 %.[17]Manzoni et al., 34. Neue Befragungen liegen bislang nicht vor, sodass die Entwicklungen seit 2021 (beide Befragungen fanden bis Juli 2021 statt und bezogen sich bei der Analyse von 12-Monats-Prävalanzraten damit auf den Zeitraum Mitte 2020 bis Mitte 2021) nicht mit repräsentativen Dunkelfeldbefragungen geprüft werden können.
Eine Befragungsstudie, in der auch nach dem Ausführen von Gewaltverhalten gefragt wurde, stellt die schweizweit repräsentative Jugendbefragung von Baier und Hadjar aus den Jahren 2022 bis 2025 dar. Diese weist allerdings verschiedene Nachteile auf: Erstens wurden hier 15- bis 25-Jährige befragt; wenn Auswertungen auf die Kerngruppe der Jugendlichen, die 15- bis 17-Jährigen eingeschränkt werden, stehen nur Angaben von 430 (Befragung 2024) bis 622 Befragten (Befragung 2022) zur Verfügung, was gerade für die Erhebung sehr selten vorkommender Delikte keine ausreichende Fallzahl darstellt. Zweitens wurde nur nach dem Ausüben von zwei Delikten in den letzten 12 Monaten gefragt: «Ich habe jemanden absichtlich körperlich verletzt (z.B. durch Schläge, Tritte, Würgen, durch Waffe oder Gegenstand)» und «Ich habe jemandem mit Gewalt etwas entrissen oder unter Androhung von Gewalt etwas weggenommen». Damit wurde das Begehen von Körperverletzungen und Raubtaten erhoben, wobei sich der Wortlaut der Aussagen nicht an die Studien von Ribeaud und Loher bzw. Manzoni et al. anlehnte und die beiden Delikte daher breiter abbildete, was sich in höheren Prävalenzraten niederschlägt. Drittens erfolgten die Datenerhebungen jeweils im Mai eines Jahres. Die Befragung des Jahres 2025 bildet mit Blick auf die 12-Monats-Prävalenzraten damit hauptsächlich das Jahr 2024 ab; neueste Entwicklungen der Jugendkriminalität, wie sie die Polizeiliche Kriminalstatistik im Vergleich 2024 und 2025 aufzeigt, können daher erst durch eine Wiederholungsbefragung im Jahr 2026 geprüft werden.
Aufgrund der für Dunkelfeldbefragungen geringen Fallzahl muss bei der Betrachtung von Prävalenzraten das Konfidenzintervall mit angegeben werden, weil die mit geringerer Fallzahl berechneten Prävalenzraten grundsätzlich unsicherer hinsichtlich ihrer Aussagekraft sind. In Abbildung 3 sind daher die Prävalenzraten sowie 95 %-Konfidenzintervalle angegeben. Wenn sich Intervalle überlappen, bedeutet dies, dass Unterschiede nicht signifikant sind, also auf zufälligen Schwankungen beruhen. Die in Abbildung 3 dargestellten Prävalenzraten (mindestens eines der beiden erhobenen Gewaltdelikte in den letzten 12 Monaten ausgeführt) deuten zunächst einen Anstieg von Gewaltverhalten an. Insbesondere im Vergleich der Jahre 2024 und 2025 erhöht sich die Rate um 1.9 Prozentpunkte. Es zeigt sich aber, dass die Konfidenzintervalle weiterhin stark überlappend sind; der Anstieg wird daher nicht als signifikant ausgewiesen. Mit den Daten dieser Jugendbefragung ist daher eine Stabilität der Gewaltraten zu konstatieren. Insofern ergibt sich auch durch den Beizug von Dunkelfelduntersuchungen, wenngleich mit den genannten Limitationen, kein durchwegs von den bisherigen Analysen abweichendes Bild: Die Jugendkriminalität ist in den letzten fünf Jahren über weite Teile rückläufig oder gleichbleibend.

VII. Schluss
Anliegen des Beitrages war es, die Ende März 2026 veröffentlichten, neuesten Daten der Schweizerischen Polizeilichen Kriminalstatistik zur Jugendkriminalität daraufhin zu prüfen, ob sie Hinweise für eine Verschlechterung der Lage, d.h. einen Anstieg der Jugendkriminalität, liefern. Ein solcher Anstieg wäre ein Argument dafür, dass mit Blick auf die Präventions- und Interventionsarbeit Handlungsbedarf bestünde; er wäre auch ein Argument, sich verstärkt mit gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren Anpassungen zu beschäftigen.
Die Befunde sind recht eindeutig: Jugendkriminalität geht im Vergleich der Jahre 2024 und 2025 substanziell zurück: Während 2024 noch 1.51 % aller 10- bis 17-Jährigen als Beschuldigte einer Straftat nach StGB polizeilich registriert wurden, waren es 2025 mit 1.41 % etwa sieben Prozent weniger. Mittelfristig fällt der Rückgang noch stärker aus: Seit 2021 ist die registrierte Jugendkriminalität um über zwölf Prozent gesunken. Dabei findet sich in der Mehrheit der Kantone eine solch positive Entwicklung.
Rückläufig sind vor allem die Vermögensdelikte und damit die von Jugendlichen am häufigsten begangenen Delikte: Ladendiebstahl und Sachbeschädigung sinken seit 2020 um mindestens ein Viertel. Aber auch im Bereich der Gewaltdelikte zeichnet sich kurz- oder mittelfristig ein Rückgang der jugendlichen Beschuldigten ab. Sehr eindrücklich ist dies mit Blick auf den Raub, der seit 2020 um ein Viertel zurückgegangen ist. Bei schweren Körperverletzungen ist zumindest im Vergleich der Zahlen 2024 und 2025, bei leichten Körperverletzungen im Vergleich der Zahlen 2020 und 2025 ein Rückgang erkennbar. Diese rückläufigen Trends gelten mehr oder weniger für beide untersuchten Altersgruppen, für beide Geschlechter und für Schweizer Jugendliche und Jugendliche ohne Schweizer Staatsangehörigkeit.
Es gibt nur wenige Ausnahmen zu den mehrheitlich positiven Trends. Eine erste Ausnahme bildet das Delikt der Vergewaltigung, zu dem die Zeitreihen aber nicht vergleichbar sind, weil im Juli 2024 eine Gesetzesänderung erfolgte, die mit höheren registrierten Kriminalitätszahlen einhergeht. Die zweite Ausnahme sind einfache Körperverletzungen, die bei 10- bis 14-Jährigen sowohl mittel- als auch kurzfristig steigen. Dies sollte aber nicht ohne Weiteres als Anstieg der Gewaltbereitschaft interpretiert werden, da bei diesem Delikt ein grosses Dunkelfeld besteht und ansteigende Anzeigeraten für zunehmende Hellfeldzahlen verantwortlich sein könnten. Eine dritte Ausnahme sind schwere Körperverletzungen bei Schweizer Jugendlichen. Entgegen dem vielleicht vorhandenen Eindruck auf Basis der medialen Berichterstattung, dass sich Gewalt zunehmend bei ausländischen Jugendlichen zeigen würde, sprechen die Zahlen dafür, dass kurz- wie mittelfristig bei Schweizer Jugendlichen schwere Körperverletzungen zunehmen. Allerdings ist auch dabei zu betonen, dass es sich absolut gesehen um sehr wenige Jugendliche handelt (Anstieg von 51 auf 77 Beschuldigte), sodass hier keinesfalls von einem hochproblematischen Trend gesprochen werden kann.
Bislang können die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht mit Erkenntnissen aus Dunkelfeldbefragungen verglichen werden. Die einzige Dunkelfeldstudie, die auch aktuellere Daten berichtet, weist verschiedene erwähnte Nachteile auf. Diese Studie kann dabei zumindest bestätigen, dass Jugendgewalt nicht signifikant angestiegen ist. Weitere Dunkelfeldstudien wären in jedem Fall wünschenswert.
In den Jahren 2016 bis 2020 hat die Jugendkriminalität bzw. die Jugendgewalt in der Schweiz zugenommen.[18]Vgl. u.a. Baier. Nun zeichnet sich insbesondere mit den neuen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik des Jahres 2025 eine Trendumkehr ab. Es ist derzeit noch zu früh, um über die Ursachen der rückläufigen Jugendkriminalität zu spekulieren. Ergebnisse weiterer Kriminalstatistik-Jahre sowie von Dunkelfeldbefragungen müssen diesen Trend erst noch bestätigen. Eine Erklärung kann aber ausgeschlossen werden: Verschärfungen des Jugendstrafrechts haben für diese Trendumkehr keine Rolle gespielt. Die letzte massgebliche Verschärfung (Verwahrung für jugendliche Mörder) wurde erst Mitte 2025 umgesetzt und dürfte in der Praxis kaum zur Anwendung gelangen.[19]Vgl. Ege. Diese Gesetzesänderung kann also noch keine abschreckende Wirkung entfaltet haben, wobei generell empirisch begründete Zweifel an der abschreckenden Wirkung härterer Sanktionen geäussert werden können.[20]U.a. Dölling/Horten/Orth. Wenn Strafverschärfungen aber nachweislich unwirksam sind, gibt es keinen Anlass, derzeit über weitere Strafverschärfungen zu diskutieren. Wenn überhaupt, wäre über evidenzbasierte und sachgemässe, kleinere Anpassungen des Jugendstrafrechts nachzudenken.[21]Vgl. Ege et al.; Ege. Ausserdem sollte der seit einigen Jahren eingeschlagene Weg weiterverfolgt werden. So wurde die beschriebene Trendumkehr offensichtlich unter der aktuellen Gesetzeslage erreicht und damit unter Anwendung des geltenden Jugendstrafrechts, ergänzt mit weiteren Mitteln der Jugendfürsorge. Wenngleich sich das Jugendstrafrecht insbesondere durch eine hohe Flexibilität seiner Sanktionsmöglichkeiten auszeichnet und bislang empirisch nicht hinreichend geklärt ist, wie diese Flexibilität konkret genutzt wird, dürften erfolgversprechende Reaktionen auf Jugendkriminalität eher in Aufmerksamkeit und Prävention als in blosser Repression liegen.
Literatur
Baier Dirk, Die Entwicklung der Jugendkriminalität aus kriminologischer Sicht: Steigt die Jugendgewalt?, in: Schwarzenegger Christian/Nägeli Rolf (Hrsg.), Jugendliche und junge Erwachsene im urbanen Umfeld als Fokus der Kriminalprävention: 13. Zürcher Präventionsforum – Tagungsband, Zürich 2022, 9–26.
Baier Dirk/Hadjar Andreas, Wohlbefinden, Freizeitgestaltung, sozio-politische Einstellungen und abweichendes Verhalten unter Jugendlichen in der Schweiz. Kurzbericht zur Repräsentativbefragung, Zürich 2025.
Baier Dirk/Zobrist Patrick, Aktuelle Entwicklungen der Jugendgewalt in der Schweiz: Warum eine Verschärfung des Jugendstrafrechts weder notwendig noch sinnvoll ist. Kriminalistik, 79(7), 2025, 421–430.
Bommer Felix, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung – Neuerungen der Revision 2023, Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, 142(1), 2024, 58-88.
Dölling Dieter/Horten Barbara/Orth Marleen, Die Abschreckungswirkung des Strafrechts – eine Bestandsaufnahme, in: Hermann Dieter/Horten Barbara/Pöge Andreas (Hrsg.), Kriminalsoziologie, 2. A., Baden-Baden, 621-636.
Dreißigacker Leonie et al., Jugendliche in Niedersachsen. Ergebnisse des Niedersachsensurveys 2022. KFN-Forschungsberichte Nr. 169, 2023 Hannover.
Ege Gian, Salamitaktik im Jugendstrafrecht, Schleichende Abkehr von bewährten Grundsätzen durch die Einführung der Verwahrung. Schweizerische Juristen-Zeitung, 15, 2024, 719-729.
Ege Gian et al., «Wer nur den Hammer kennt, macht aus Jugendlichen Nägel» Eine interdisziplinäre Beurteilung der aktuellen Verschärfungsvorhaben im Jugendstrafrecht. sui generis, 2026, 39–52.
Ege Gian/Jositsch Daniel/Albizzati Emanual, Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (JStPO), Kommentar, 3. A., Zürich 2025.
Hestermann Thomas, Jugendgewalt in den Medien: Fiktion oder Realität?, in: Schwarzenegger Christian/Nägeli Rolf (Hrsg.), Jugendliche und junge Erwachsene im urbanen Umfeld als Fokus der Kriminalprävention: 13. Zürcher Präventionsforum – Tagungsband, Zürich 2022, 27-42.
Hirschi Travis/Gottfredson Michael, Age and the Explanation of Crime. American Journal of Sociology, 89(3), 1983, 552-584.
Kersting Stefan/Erdmann Julia, Analyse von Hellfelddaten – Darstellung von Problemen, Besonderheiten und Fallstricken anhand ausgewählter Praxisbeispiele, in: Eifler Stefanie/Pollich Daniela (Hrsg.), Empirische Forschung über Kriminalität. Kriminalität und Gesellschaft, Wiesbaden 2014, 9-29.
Krieg Yvonne et al., Jugendliche in Niedersachsen. Ergebnisse des Niedersachsensurveys 2024. KFN-Forschungsberichte Nr. 171, Hannover 2025.
Manzoni Patrik et al., Jugenddelinquenz in der Schweiz: Bericht zu den zentralen Ergebnissen der 4. «International Self-Report Delinquency» Studie (ISRD4). Zürich 2022.
Matthews Ben/Minton Jon, Rethinking one of criminology’s ‘brute facts’: The age–crime curve and the crime drop in Scotland. European Journal of Criminology, 15(3), 2018, 296-320.
Perrier Depeursinge Camille/Arnal Justine, Révision du viol en droit suisse. Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, 142(1), 2024, 21-57.
Ribeaud Denis/Loher Michelle, Entwicklung von Gewalterfahrungen Jugendlicher im Kanton Zürich 1999-2021, Forschungsbericht, Zürich 2022.
Steffensmeier Darrell/Slepicka Jessie/Schwartz Jennifer, International and Historical Variation in the Age–Crime Curve. Annual Review of Criminology 8, 2025, 239-268.
Suhling Stefan/Greve Werner, Kriminalpsychologie kompakt. Weinheim, 2010.
Fussnoten[+]
| ↑1 | Vgl. u.a. Hestermann. |
|---|---|
| ↑2 | Vgl. Ege et al. |
| ↑3 | Vgl. u.a. Hirschi/Gottfredson; Matthews/Minton. |
| ↑4 | Steffensmeier/Slepicka/Schwartz. |
| ↑5 | Baier/Zobrist; Ege et al. |
| ↑6 | Wobei die besondere Bedeutung des Beschleunigungsgebots im Jugendstrafverfahren (vgl. dazu Ege/Jositsch/Albizzati, Einleitung, Rz. 21 ff.) und die damit einhergehenden kürzeren Bearbeitungsfristen diese zeitliche Verzögerung im Bereich der Jugendkriminalität im Vergleich mit dem Erwachsenenstrafrecht deutlich reduzieren sollten. |
| ↑7 | Vgl. zu den Entwicklungen der grundsätzlich auf niedrigerem Niveau befindlichen Verurteiltenzahlen bis 2024 u.a. Ege et al. |
| ↑8 | Im Jahr 2025 wurden, alle Altersgruppen umfassend, 92,147 Beschuldigte registriert. |
| ↑9 | Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (StGB, SR 311.0). |
| ↑10 | Krieg et al., 89; Dreißigacker et al., 59. |
| ↑11 | Suhling/Greve, 42. |
| ↑12 | Krieg et al., S. 89; Dreißigacker et al., 59. |
| ↑13 | Vor der Gesetzesveränderung 2024 konnten weibliche Personen nur als Mittäterinnen einer durch einen Mann verübten Vergewaltigung straffällig werden. Erst durch die Gesetzesrevision können auch Frauen Vergewaltigungen aktiv und selbst begehen (vgl. u.a. Bommer, 63 f.; Perrier Depeursinge/Arnal, 24 f.). Die Zahlen für 2025 belegen, dass die Gesetzesänderung (zumindest bisher) nicht dazu geführt hat, dass Mädchen als Beschuldigte erscheinen. |
| ↑14 | U.a. Kersting/Erdmann. |
| ↑15 | Manzoni et al.; Ribeaud/Loher. |
| ↑16 | Ribeaud/Loher, 37. |
| ↑17 | Manzoni et al., 34. |
| ↑18 | Vgl. u.a. Baier. |
| ↑19 | Vgl. Ege. |
| ↑20 | U.a. Dölling/Horten/Orth. |
| ↑21 | Vgl. Ege et al.; Ege. |