Risiko & Recht

Ausgabe 02 / 2024

CAS Polizeirecht – Recht im Einsatz

Patrice Martin Zumsteg*

Die Polizeigesetzgebung verändert sich laufend, was ein Bedürfnis nach Weiterbildung schafft. An der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Winterthur wird deshalb ab dem Herbstsemester 2024 ein „CAS Polizeirecht“ angeboten. In diesem Studiengang vermitteln erfahrene Dozierende aus Praxis und Wissenschaft spezifisches juristisches Wissen für die rechtsstaatlich korrekte Anwendung des Polizeirechts im täglichen Einsatz.

* Dr. iur. Patrice Martin Zumsteg ist Studienleiter des „CAS Polizeirecht“ an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur. Er leitet dort auch den Kompetenzbereich Sicherheits- und Innovationsrecht. Überdies ist er als Rechtsanwalt bei AAK Anwälte und Konsulenten AG, Zürich, tätig.

I. Polizeiliches Handeln als rechtliches Handeln

„Polizeilich zu handeln, heisst, Recht durchzusetzen“, schreibt Albertini treffend.[1]Albertini, IX. Die Polizeigesetzgebung hat sich in der Schweiz in den letzten Jahrzehnten denn auch erheblich entwickelt und verändert.[2]Mohler, Rz. 1 ff. Aktuelle Debatten drehen sich etwa um den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie oder die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung.[3]Vgl. zur Gesichtserkennungstechnologie etwa Simmler/Canova, passim, und zur AFV Bürge, passim. Damit einher geht das Bedürfnis, die Praktikerinnen und Praktiker, welche das Polizeirecht regelmässig anwenden, entsprechend aus- und laufend weiterzubilden.

Dieses Bedürfnis adressiert der neue „CAS Polizeirecht“, der ab September 2024 an der ZHAW in Winterthur unter massgeblicher Beteiligung von Gianfranco Albertini und Marcus Kradolfer angeboten wird. Die Weiterbildung wird in deutscher Sprache durchgeführt und innerhalb eines Semesters abgeschlossen. Angesprochen sind Mitarbeitende der kantonalen und kommunalen Polizeien, der Polizeiorgane des Bundes und ihrer Partnerorganisationen sowie weitere am Polizeirecht interessierte Personen. Die Leistungsnachweise erfolgen über eine Gruppen- und eine Einzelarbeit sowie eine Abschlussprüfung im Dezember 2024.

II. Polizeirecht in Praxis und Wissenschaft

Das Schwergewicht dieser Weiterbildung liegt auf der praktischen Handhabung des geltenden Rechts. Entsprechend sind es vor allem erfahrene Praktiker aus unterschiedlichen Polizeikorps, welche in diesem CAS unterrichten. Einbezogen werden aber auch Stimmen aus der Wissenschaft, welche die Praxis verfolgen und ihr Leitlinien aufzeigen können.

In einem ersten Block werden die Grundlagen der Ermittlung in Erinnerung gerufen. Einerseits geht es dabei um die Kriminaltaktik. Andererseits um das materielle und prozessuale Strafrecht sowie dessen Verhältnis zur Gefahrenabwehr. Ebenfalls ist eine Unterrichtseinheit dem Auffinden von polizeilichen Rechtsquellen gewidmet.

Fortgesetzt wird die Weiterbildung mit den Grundzügen des polizeilichen und ethischen Handelns. Von den polizeilichen Handlungsgrundsätzen über den Rechtsschutz bis zu den ethischen Elementen im Recht und deren Relevanz für das Berufsverständnis werden verschiedene Themen beleuchtet.

Vertieft werden sodann die Abgrenzung von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sowie die Zwangsmassnahmen. Ein Schwergewicht liegt dabei auf der Einvernahme. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden so in die Lage versetzt, ein gewähltes Vorgehen polizeirechtlich, taktisch und auch ethisch zu begründen.

Abgerundet wird der CAS durch einen Block zum Dialog mit Justiz und Verwaltung sowie den eigenen Mitarbeitenden innerhalb der Sicherheitsbehörden. Nur über ein gemeinsames Verständnis kann ein Auftrag möglichst effektiv und auch rechtlich korrekt vollzogen werden.

III. Recht im Einsatz

Der neue „CAS Polizeirecht“ vermittelt spezifisches juristisches Wissen für die rechtsstaatlich korrekte Anwendung des Polizeirechts auch in komplexen Sachverhalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten so das Rüstzeug, das Polizeirecht in ihrer Praxis – im Einsatz – noch versierter anzuwenden.

Literaturverzeichnis

Albertini Gianfranco, Vorwort zur zweiten Auflage, in: Albertini Gianfranco (Hrsg.), Polizeigesetz und Polizeiverordnung des Kantons Graubünden, 2. A., Zürich/Basel/Genf 2022, IX f.

Bürge Lukas, Zulässigkeit und Verwertbarkeit von polizeilichen Aufzeichnungen der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) – Besprechung von BGE 146 I 11, forumpoenale 2021, 56 ff.

Mohler Markus H. F., Grundzüge des Polizeirechts in der Schweiz, Basel 2012

Simmler Monika/Canova Giulia, Gesichtserkennungstechnologie: Die „smarte“ Polizeiarbeit auf dem rechtlichen Prüfstand, Sicherheit & Recht 2021, 105 ff.

Fussnoten

Fussnoten
1 Albertini, IX.
2 Mohler, Rz. 1 ff.
3 Vgl. zur Gesichtserkennungstechnologie etwa Simmler/Canova, passim, und zur AFV Bürge, passim.