Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche rechtsphilosophischen und straftheoretischen Grundlagen das Völkerstrafrecht besitzt. Die Arbeit schliesst sich dabei einem vor allem kommunikativen oder auch expressiven Verständnisses des Zwecks der Strafe an. Sie kritisiert einerseits die utilitaristische Straftheorien, aber auch solche eines unbeschränkten Retributivismus. Vor dem Hintergrund dieser Weichenstellung entwickelt sie ein multifunktionales Verständnis der internationalen Strafgerichtsbarkeit.