Besonders in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels besteht bei Unternehmen vermehrt das Bedürfnis, Mitarbeitende an sich zu binden. Dieses Ziel kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden. Einerseits können die Unternehmen dafür durch attraktive und wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen sorgen. Andererseits besteht die Möglichkeit, den Wettbewerb um die besten Fachkräfte durch künstliche Wechselhindernisse in Form von Absprachen möglichst zu vermeiden. Diese Kartellabsprachen kommen in Form von Vergütungsabreden (über Höchstlöhne) sowie in Form von Einstellungsabreden vor. Solche Abreden sind von Gesamtarbeitsverträgen (GAV), die das Ergebnis der Verhandlungen der Sozialpartner sind, abzugrenzen. Diese sind kartellrechtlich privilegiert und somit zulässig. Ihr Gegenstand stellt stets die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmenden dar. Hingegen zeigt die Literatur sowie die vorliegende Arbeit, dass Vergütungs- und Einstellungsabreden regelmässig keine entsprechende Verbesserung innewohnt. Die kartellrechtliche und volkswirtschaftliche Relevanz dieser Problematik ist erst in jüngerer Vergangenheit in das Bewusstsein grösserer Teile des Wirtschaftslebens, der OECD sowie der Wettbewerbsbehörden gerückt. Dies zeigt exemplarisch das erste Verfahren der Schweizer Wettbewerbsbehörden betreffend Vergütungsabreden, in dessen Verlauf sich eine Vielzahl von Unternehmen an die Wettbewerbsbehörden gewandt haben und welches erst im Sommer 2024 abgeschlossen wurde. Auch auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission ebenfalls erst im Sommer letzten Jahres erstmals ein Verfahren betreffend Einstellungsabreden eröffnet.